- Seit Montag, dem 20. April konnten Geschäfte des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm wieder öffnen.Seit Samstag, dem 9 Mai dürfen nun sämtliche Geschäfte – unter Beachtung der hygienischen Auflagen und Kontrolle des Zugangs – wieder mit ihrer vollen Verkaufsfläche öffnen.
- Insgesamt ist sicherzustellen, dass maximal eine Person je angefangener für Kunden zugänglicher Grundfläche von 20 qm eingelassen wird. Zudem muss ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind, und es müssen Aushänge zu erforderlichen Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht werden.
- Der Zutritt zu Geschäften ist zudem nur gestattet, wenn für die gesamte Dauer des Aufenthalts ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird.
- Die aktuelle Verordnung kann HIER abgerufen werden.