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Kommission überarbeitet Produktsicherheitsrichtlinie

Die Produktsicherheitsrichtlinie wird derzeit in der Kommission überarbeitet. Ziel der Lobbyarbeit von UGAL und MITTELSTANDSVERBUND ist es die bisher erreichte Stufenverantwortung beizubehalten und in der Verfahrensabwicklung zu festigen.

Die Produktsicherheits-Richtlinie soll sicherstellen, dass die Verbraucher durch fehlerhafte Produkte nicht geschädigt werden. Grundsätzlich hat damit jeder In-Verkehr-Bringer, Hersteller und Händler, die Verpflichtung, das In-Verkehr-Bringen von fehlerhaften, unsicheren Produkten zu verhindern. In zurückliegenden Jahren ist es dem MITTELSTANDSVERBUND in Zusammenwirken mit der UGAL gelungen, in den einschlägigen Vorschriften, wie der Produktsicherheits-Richtlinie und den Vorschriften zum Lebensmittelrecht klarzustellen, dass die primäre Verantwortung den Hersteller trifft, der letztlich die Produkte konzipiert und produziert. Der weitere Vertreiber, also ggfs. mehrere Handelsstufen, können bei Verdacht Prüfungen vornehmen oder Informationen, letztlich auch die von den Verbrauchern erlangten, verfolgen oder weitergeben.

Es gilt grundsätzlich, das Prinzip der Stufenverantwortung bei der Bearbeitung der Produktsicherheitsrichtlinie beizubehalten. Ein besonderes Problem bilden hierbei die sogenannten „isolierten Fälle“, d. h. Informationen, die der Händler von einzelnen Verbrauchern über fehlerhafte Produkte erhält. Da der Händler nicht einschätzen kann, ob es sich hierbei um einen grundsätzlichen Fehler der Produktkonzeption handelt oder nur um ein einzelnes fehlerhaftes Produkt, kann nicht grundsätzlich die gesamte Maßnahmenkette der Richtlinie zum Zuge kommen. Es muss dem Händler vorbehalten bleiben, erst intern, insbesondere durch Informationen des Herstellers, sicherzustellen, ob weitere etwaige Rückrufaktionen notwendig sind.

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