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CSR: EP-Rechtsausschuss stimmt für Ausweitung der Berichtspflichten

Unternehmen in Europa sollen künftig mehr Transparenz und Effizienz beim Thema Corporate Social Responsibility (CSR) schaffen. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat am 17. Dezember dem Vorschlag zugestimmt.

Brüssel, 18.12.2013 — Mit dem angenommenen Vorschlag zu nicht-finanziellen Berichtspflichten in Jahresabschlüssen sendet der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments ein klares Signal an die Mitgliedstaaten: das soziale Engagement von Unternehmen in Europa soll zukünftig nachvollziehbar und verpflichtend werden.

Die Kritiker des Vorschlags konnten sich wenigstens bei der Mindestgröße der betroffenen Unternehmen durchsetzen. Die Vorschriften sollen nur bei großen Kapitalgesellschaften ab einer Mitarbeiterzahl von 500 und einer Jahresbilanzsumme von mehr als 20 Mio. Euro - oder einem Nettoumsatz von über 40 Mio. Euro - gelten.

Trotzdem sind auch kleine und mittlere Unternehmen nicht "aus der Schusslinie". Denn die Berichtspflichten sollen auf Angaben zur Lieferkette ausweitet werden. Dann würden große Unternehmen von ihren Zulieferern einen entsprechenden Bericht fordern. Im Ergebnis würden die Berichtspflicht und besonders die damit verbundenen Kosten (Expertenschätzungen gehen von 7000 bis zu mehr als 600.000 Euro pro Jahr aus) nach unten weitergegeben.

Die vorgeschlagenen Berichtspflichten umfassen Angaben zum Arbeitnehmerschutz, zu Umweltbelangen und zum sozialen Engagement. Die Unternehmen können zwar auf Angaben verzichten, sie müssen aber den Grund darlegen. Kritiker befürchten deswegen, dass Unternehmen künftig auf soziales Engagement verzichten werden, um der Berichtspflicht zu entgehen.

Die Abstimmungen im federführenden Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments waren denkbar knapp. Eingereichte Änderungsanträge, die für eine Einschränkung der Berichtspflichten standen, wurden teilweise mit einer Mehrheit von 12:12 Stimmen abgelehnt. In den parlamentarischen Ausschüssen gilt ein Antrag bei Gleichstand hingegen als abgelehnt. Im Ergebnis konnten sich dennoch die Stimmen durchsetzen, die verpflichtende Angaben "nicht-finanzieller Art" im Jahresabschluss für notwendig halten. Die alten Forderungen nach Flexibilität bzw. Freiwilligkeit der Angaben, wie sie noch in vergangenen Berichten des EU-Parlaments zu finden waren, wurde damit endgültig eine Absage erteilt.

Nach diesem Votum des Rechtsausschusses sollen die Mitgliedstaaten jetzt Mechanismen zur effektiven Durchsetzung der Berichtspflichten vorsehen.

Gleichzeitig mit der Abstimmung über den Berichtsentwurf wurde dem Berichterstatter, Rafael Baldassare, das Mandat für die Aufnahme von Trilogverhandlungen mit dem Rat und der EU-Kommission erteilt. Mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird noch vor Ende der Legislaturperiode gerechnet.


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