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EU-Kommission legt Empfehlungen zu Insolvenzverfahren vor

Mit ihrer Empfehlung vom 12. März will die EU-Kommission den Schwerpunkt des Insolvenzrechts von der Abwicklung auf die frühzeitige Umstrukturierung von finanziell angeschlagenen, aber potentiell rentablen Unternehmen verlegen.

Brüssel, 17.03.2014 — Die Kommission konkretisiert damit ihre Ankündigung, die Vorschriften der nationalen Insolvenzrechte weiter angleichen zu wollen. Die EG-Verordnung über Insolvenzverfahren aus dem Jahre 2000 soll die Abwicklung grenzüberschreitender Insolvenzverfahren erleichtern und die Parteien davon abhalten, Vermögen oder Gerichtsverfahren von einem Mitgliedstaat in einen anderen zu verlagern, um so eine günstigere Rechtsstellung zu erlangen (sog. Forum Shopping). Der Anwendungsbereich der Verordnung beschränkt sich dabei auf Fälle mit Auslandsbezug. Eine Harmonisierung der bei nationalen Verfahren geltenden Insolvenzordnungen fand bislang nicht statt.

In ihrer Mitteilung vom 17.12.2012 legte die Kommission dar, dass einheitliche Regeln zur Schaffung einer zweiten Chance für Unternehmen und zur Unterstützung von Sanierungsplänen positive Impulse für den Binnenmarkt setzen. Unternehmen könnte somit die Möglichkeit gegeben werden, finanzielle Engpässe zu überstehen und gegebenenfalls einen Neustart zu versuchen.

Mit den veröffentlichten Empfehlungen stellt die Kommission jetzt Mindeststandards für präventive Restrukturierungsmaßnahmen und den Schuldenerlass für zahlungsunfähige Unternehmen auf. Ziel ist, einen einheitlichen europäischen Rahmen für die effiziente Restrukturierung von Unternehmen zu schaffen. Dadurch sollen unternehmerische Initiative, Investitio-nen und Beschäftigung gefördert werden.

Die Empfehlungen der Kommission beziehen sich ausschließlich auf die Unternehmerinsolvenz. Für kapitalmarktorientierte Gesellschaften - wie Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute oder Wertpapierfirmen - ist Brüssel der Auffassung, dass die aktuellen nationalen Gesetze für die Wiederherstellung und Abwicklung ausreichen.

Um eine Insolvenz und damit eine Stigmatisierung des Unternehmens zu verhindern, sieht die Kommission eine Reihe von Maßnahmen vor. So sollen Unternehmen, die sich in einer finanziellen Schieflage befinden, möglichst frühzeitig restrukturiert werden können. Sobald offensichtlich ist, dass Unternehmen möglicherweise in Insolvenz gehen, sollen die nationalen Rechtsordnungen die Möglichkeit einer Restrukturierung vorsehen. In dieser Phase soll das Unternehmen einen Restrukturierungsplan aufstellten, der von der Mehrheit der betroffenen Gläubiger angenommen und vom zuständigen Gericht bestätigt werden muss. Während der Restrukturierungsphase soll der Unternehmer die vollständige Kontrolle über sein Unternehmen behalten.

Um den Unternehmern eine echte zweite Chance zu bieten, sollen die Mitgliedstaaten darüber hinaus Vorschriften vorsehen, nach denen Unternehmen nach drei Jahren vollständig von ihren im Rahmen eines Konkurses entstandenen Schulden entastet werden. Die Mitgliedstaaten sollen dabei Schutzmechanismen einführen können, die unredliche oder bösgläubige Schuldner von einem solchen Schuldenschnitt ausschließen.

In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, binnen eines Jahres angemessene Maßnahmen zu treffen. 18 Monate nach Annahme der Empfehlung wird die Kommission anhand der Jahresberichte der Mitgliedstaaten den Stand der Dinge prüfen und entscheiden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um den horizontalen Insolvenzrahmen zu stärken.

DER MITTELSTANDSVERBUND wird die Entwicklungen weiter begleiten und Erfahrungen aus der Unternehmenspraxis einbringen.


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