MENÜ MENÜ

Europäische Kommission schlägt Kosmetikverordnung als Ersatz für die Richtlinie und 27 einzelstaatliche Gesetzeswerke vor

Die Europäische Kommission hat am 05. Februar 2008 vorgeschlagen, das europäische Recht für Kosmetika zu vereinfachen: 27 einzelstaatliche Gesetzeswerke zur Umsetzung mit jeweils mehr als 3500 Seiten Rechtstext werden zu einer einzigen Verordnung.

Mit dem Vorschlag für eine neue Verordnung verfolgt die Kommission im wesentlichen zwei Ziele: Gewährleistung eines hohen Maßes an Sicherheit von kosmetischen Mitteln in der Zukunft durch: Stärkung der Verantwortung der Hersteller und Marktüberwachung sowie gleichzeitige Reduzierung unnötigen Verwaltungsaufwands. Dazu wird der Vorschlag der Kommission u. a. Folgendes bewirken.

· klarere Mindestanforderungen an die Sicherheitsbewertung kosmetischer Mittel,

· Regeln für die Meldung unerwünschter Wirkungen an die Überwachungsbehörden, Rücknahme kosmetischer Mittel und Koordinierung des Vollzugs zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten,

· vereinfachte Meldepflichten senken die Verwaltungskosten für Kosmetikfirmen um 50 %,

Streichung von Gesetzen und Erlassen der EU-Mitgliedstaaten mit jeweils mehr als 3500 Seiten Umfang durch eine einzige EU-Rechtsvorschrift für kosmetische Mittel.

Der Kommissionsvorschlag ist unter folgendem Link abrufbar:

http://ec.europa.eu/enterprise/cosmetics/doc/com_2008_49/com_2008_49_de.pdf
Zurück zur Übersicht
Weitere Artikel