Europäische Kommission schlägt Kosmetikverordnung als Ersatz für die Richtlinie und 27 einzelstaatliche Gesetzeswerke vor
Die Europäische Kommission hat am 05. Februar 2008 vorgeschlagen, das europäische Recht für Kosmetika zu vereinfachen: 27 einzelstaatliche Gesetzeswerke zur Umsetzung mit jeweils mehr als 3500 Seiten Rechtstext werden zu einer einzigen Verordnung.
Mit dem Vorschlag für eine neue Verordnung verfolgt die Kommission im wesentlichen zwei Ziele: Gewährleistung eines hohen Maßes an Sicherheit von kosmetischen Mitteln in der Zukunft durch: Stärkung der Verantwortung der Hersteller und Marktüberwachung sowie gleichzeitige Reduzierung unnötigen Verwaltungsaufwands. Dazu wird der Vorschlag der Kommission u. a. Folgendes bewirken.
· klarere Mindestanforderungen an die Sicherheitsbewertung kosmetischer Mittel,
· Regeln für die Meldung unerwünschter Wirkungen an die Überwachungsbehörden, Rücknahme kosmetischer Mittel und Koordinierung des Vollzugs zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten,
· vereinfachte Meldepflichten senken die Verwaltungskosten für Kosmetikfirmen um 50 %,
Streichung von Gesetzen und Erlassen der EU-Mitgliedstaaten mit jeweils mehr als 3500 Seiten Umfang durch eine einzige EU-Rechtsvorschrift für kosmetische Mittel.
Der Kommissionsvorschlag ist unter folgendem Link abrufbar:
http://ec.europa.eu/enterprise/cosmetics/doc/com_2008_49/com_2008_49_de.pdf