Schwesig plant "Elterngeld plus"
Bundesfamilienministerin Schwesig hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Elternzeit- und Elterngeldrechts vorgelegt. Mit dem "Elterngeld Plus" soll eine Teilzeittätigkeit beider Eltern im Umfang von 25-30 Wochenstunden gefördert werden.
Berlin, 08.05.2014 — Eltern sollen künftig mehr "Elternzeit" auf spätere Termine übertragen können, die Mitspracherechte des Arbeitgebers entfallen. Gleichzeitig soll das Elterngeld Plus Teilzeittätigkeiten mit höherem Stundenumfang fördern.
Elternzeit
Mit dem Entwurf soll der Übertragungszeitraum für die Elternzeit von bisher zwölf Monaten zwischen dem dritten und achten Lebensjahr auf 24 Monate ausgedehnt werden. Der Arbeitgeber muss dem Übertragungswunsch des Arbeitnehmers entgegen der bisherigen Rechtslage nicht zustimmen. Die bisher mögliche zustimmungsfreie Aufteilung der Elternzeit von mindestens zwei Zeitabschnitten wird auf mindestens drei Zeitabschnitte erweitert.
Soll die Elternzeit im Übertragungszeitraum von 24 Monaten zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden, wird die Ankündigungsfrist für eine solche Inanspruchnahme auf 13 Wochen erhöht (bisher sieben Wochen). Gleichzeitig wird in diesen Fällen der besondere Kündigungsschutz in § 18 Abs. 1 von acht Wochen auf 14 Wochen ausgedehnt.
Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES bereitet die Möglichkeit der Übertragung des Elternzeitanspruchs ohne Zustimmung des Arbeitgebers erhebliche organisatorische Probleme. "Es gibt keinerlei Grund, das Zustimmungserfordernis abzuschaffen, das ohnehin nach billigem Ermessen auszuüben ist", kritisiert die Arbeits- und Sozialrechtsexpertin des Spitzenverbandes, Judith Röder. Es sei denkbar, dass ein Arbeitnehmer unmittelbar im Anschluss an die Zeit des Mutterschutzes Elternzeit in Anspruch nehme und die verbleibenden 24 Monate über zwei Zeiträume (bisher einen Zeitraum) verteile, ohne das der Arbeitgeber dem widersprechen könnte. Das hätte zur Folge, dass künftig mehr als zweimal über eine gegebenenfalls befristete Ersatzeinstellung für den Zeitraum des Arbeitsausfalls zu entscheiden wäre. Dies belastet Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere, organisatorisch erheblich.
DER MITTELSTANDSVERBUND appelliere deshalb an die Politik, die wenigen personalpolitischen Flexibilisierungsinstrumente nicht weiter zu beschneiden. Befristungen, Teilzeittätigkeit und Minijobs ohne überproportionale Mehrkosten (derzeit 30 Prozent pauschale Abführungen an die Sozialversicherung) seien ebenso wie Zeitarbeit und Werkverträge notwendig, um die Arbeitszeitwünsche von Arbeitnehmern organisatorisch umzusetzen.
Elterngeld Plus
Das sog. Elterngeld Plus ist eine zusätzliche Option zum Elterngeld. Mit dem Elterngeld Plus sollen Eltern, die in Teilzeit arbeiten, künftig das Elterngeld bis zu 28 Monate statt bislang bis zu 14 Monate in Anspruch nehmen können. Einen "Partnerschaftsbonus" von vier zusätzlichen Monaten soll es geben, wenn beide Elternteile gleichzeitig für mindestens vier aufeinanderfolgende Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind.
"Die Idee des ElterngeldPlus ist aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES im Grundsatz richtig", sagt Röder. Es belohne diejenigen Eltern, die frühzeitig in Teilzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, und könne somit helfen, berufliche Auszeiten zu begrenzen. Damit werde die Erwerbstätigkeit von Frauen, insbesondere in höherem Stundenumfang, gefördert. Dies könne wiederum dazu beitragen, gesamtwirtschaftliche Entgeltunterschiede zu verringern und die Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen zu stärken.
"Voraussetzung ist, dass tatsächlich mehr Frauen zeitnah wieder in größerem Stundenumfang in den Beruf zurückkehren als Väter ihre Arbeitszeit reduzieren", so Röder. Dafür brauche es allerdings die richtigen Rahmenbedingungen: die Beibehaltung von personalpolitischen Flexibilisierungsinstrumenten, weitere Anstrengungen beim bedarfsdeckenden und qualitativ hochwertigen Ausbau von Ganztagskitas und -schulen, familienunterstützende Dienstleistungen sowie die Beseitigung von Fehlanreizen im Steuer- und Sozialsystem.