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Small Business Act: EU will für Mittelstand attraktiver werden

Wie kann die EU für den Mittelstand attraktiver werden? Diese Frage steht im Zentrum der Konsultation, die die EU-Kommission ins Leben gerufen hat. Sie soll dazu beitragen, den Small Business Act zu verbessern.

Brüssel, 17.09.2014 — Mit dem sogenannten Small Business Act (SBA) bekannte sich die EU-Kommission 2008 zur zentralen Rolle des Mittelstandes in Europa. Der neue Konsultationsprozess soll dazu beitragen, die Regelung der EU für kleine und mittlere Unternehmen zu verbessern.

Mit europäischen Initiative sollte das unternehmerische Umfeld für kleine und mittlere Unternehmen verbessert werden. Herzstück des Plans ist das Prinzip "Vorfahrt für KMU". Der Grundgedanke besteht dabei darin, KMU bei der Ausarbeitung von Politiken in den Mittelpunkt zu stellen. So wurden über den SBA bereits Förderprogramme zum besseren Zugang von KMU zu Finanzmitteln bereitgestellt. Auch die Richtlinie über den Zahlungsverzug ist direkte Folge dieser Initiative. Zudem wurde auf europäischer Ebene ein sogenannter "KMU-Test" eingeführt, mit dem überprüft werden soll, ob sich neue EU-Politiken und Gesetze auf kleine Unternehmen auswirken. Inzwischen ziehen auch einige Mitgliedstaaten einen vergleichbaren Test heran, wenn sie nationale Politiken ausarbeiten. Ein weiterer zentraler Punkt der Initiative ist das Ziel des Abbaus von unnötigen Verwaltungslasten.

Mit der nunmehr eingeleiteten Konsultation sollen Meinungen eingeholt werden, inwieweit der Small Business Act für Europa überarbeitet werden muss, um auch weiterhin eine starke europäische Politik zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen in den Jahren 2015 - 2020 zu gewährleisten. In dem Konsultationspapier werden eine Reihe von möglichen Maßnahmen beschrieben, die die Kommission zukünftig angehen möchte.

  • So soll nach den Vorstellungen der Kommission ein Rechtsrahmen geschaffen werden, nach dem ein Unternehmen innerhalb von drei Tagen und mit einem Gebührenaufwand von höchstens 100 Euro gegründet werden kann. Die erforderlichen Genehmigungen sollen innerhalb eines Monats ausgestellt werden.
  • Unternehmer, die Insolvenz anmelden mussten, sollen innerhalb von drei Jahren entlastet werden. Diese Idee ist nicht neu, die EU-Kommission hatte über einen Schuldenerlass - nicht anderes ist mit dieser Formulierung gemeint - bereits in ihrer Mitteilung im Mai 2014 nachgedacht.
  • Zudem sollen die Transaktionskosten oder Gebühren für KMU bei der Anmeldung gewerblicher oder geistiger Eigentumsrechte gesenkt werden.
  • Die Mitgliedstaaten sollen aufgefordert werden, vereinfachte Steuerregelungen für neu gegründete Unternehmen in der Entwicklungsphase zu erlassen.
  • Der Risikokapitalmarkt soll gestärkt werden - auch durch geeignete Rechtsvorschriften - damit private institutionelle Anleger in den Markt zurückgeholt werden.
  • Zudem sollen alternative System der Unternehmensfinanzierung (Crowd-Funding, Mezzanine-Finanzierung) weiterentwickelt und verbreitet werden.

Der Small Business Act ist das zentrale Referenzdokument, wenn es um die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen geht. Zudem ist die Ausstrahlungswirkung auf die nationalen Politiken keinesfalls zu unterschätzen. Auch die Forderungen der AG Mittelstand finden größtenteils eine Entsprechung im Small Business Act. Sicherlich ist gerade im Bereich Zugang von KMU zur Finanzierung noch Luft nach oben. DER MITTELSTANDSVERBUND wird daher Eingaben zu dieser Konsultation entwerfen.

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