Update: BGH bestätigt teilweise Löschung der Marke „Black Friday“ – DER MITTELSTANDSVERBUND informiert
News zum "Black Friday": Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) vom 28. Februar 2020, wonach die Wortmarke "Black Friday" für die wesentlichen Dienstleistungen des Bereichs "Werbung" zu löschen ist, vollumfänglich bestätigt.
Karlsruhe, 30.09.2021 – Der Beschluss (Beschluss vom 27. Mai 2021 – I ZB 21/20) des BPatG ist damit rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Die Marke wird für die betreffenden Dienstleistungen aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht.
Der BGH hat nunmehr die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen und die Entscheidung des BPatG bestätigt. Unter anderem werde die Marke für die Dienstleistungen "Marketing", "Organisation und Durchführung von Werbeveranstaltungen", "Planung von Werbemaßnahmen", "Verbreitung von Werbeanzeigen" und "Werbung im Internet für Dritte" sowie eine Vielzahl weiterer im Zusammenhang mit Werbung stehender Dienstleistungen jetzt endgültig aus dem Markenregister gelöscht.
DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt die Entscheidung des BGH, die von vielen Händlern bereits sehnlichst erwartet wurde und nun zumindest in einem Teilbereich für Rechtssicherheit sorgt. Das Urteil des BGH wird Händler insbesondere deshalb freuen, weil nun für diese Bereiche keine Abmahnungen mehr drohen, wenn zum Black Friday mit entsprechenden Rabattaktionen geworben wird.
Aber Achtung:
Vorsicht ist jedoch weiterhin insbesondere für Werbung geboten, die ausdrücklich nicht Elektro- und Elektronikwaren umfasst. Zwar hat das Landgericht Berlin (Urt. v. 15. April 2021 – 52 O 320/19) die Marke für verfallen erklärt, das Berufungsverfahren ist jedoch vor dem Kammergericht anhängig – der Rechtsstreit um den „Black Friday“ geht also weiter.