AK Steuern: Fallstrick Steuererklärung
Rechtsunsicherheiten und neue Anforderungen: Der Arbeitskreis Steuern und Finanzen brachte sich am 15. November bei der expert AG auf den neusten Stand. Einige Tipps wenden möglichen Schaden ab.
Berlin, 17.11.2016 – Erbschaftssteuer, Umsatzsteuer, Länderfinanzausgleich: Wer in den letzten Monaten die Medien aufmerksam verfolgt hat, hat sicherlich bemerkt, dass die große Koalition vor der bevorstehenden Wahl noch einmal Gas gibt. Das macht sich auch in den Finanzabteilungen der Verbundgruppen bemerkbar. Eine Reihe von Änderungen oder Benachteiligungen sorgen für viel Diskussionsbedarf. Das nutzten die Experten, um sich beim Arbeitskreis Steuern und Finanzen am 15. November auf den aktuellen Stand zu bringen.
Getagt hatte das Gremium auf Einladung der expert AG in Langenhagen. Nach einer kurzen Vorstellung der Elektrofachhandelskooperation durch den Geschäftsbereichsleiter Rechnungswesen Hakan Kelloglu, kamen die Teilnehmer des Arbeitskreises direkt zur Sache.
Werbekosten: Rechtsunsicherheit für Anschlusshäuser
Der expert-Finanzchef erklärte in seinem Vortrag die umsatzsteuerliche Behandlung von Werbekostenzuschüssen. Für Anschlusshäuser besteht hier eine Rechtsunsicherheit. Denn offen ist, ob der Zuschuss eines Lieferanten zur Bewerbung einer Leistung lediglich eine Aufwandsverringerung, also quasi einem Rabatt entspricht, oder ob es sich um das Erbringen einer Dienstleistung handelt. Diese Frage ist maßgeblich, um sicherzustellen, dass durch Verfahrensfehler nicht versehentlich von einem Partner die Vorsteuer geltend gemacht wird, während der andere Partner die Umsatzsteuer durch Rechnungskorrektur anpasst.
Das Thema sorgte unter den Teilnehmern für rege Diskussion. Dass es dabei nicht nur eine Herangehensweise geben muss, wurde schnell deutlich. DER MITTELSTANDSVERBUND will hier schnell Licht ins Dunkel bringen. Er wird sich deshalb dafür einsetzen, von der Finanzverwaltung mehr Klarheit einzufordern.
Mehr Bürokratie?
Auch international sieht sich der Mittelstand vor steuerrechtlichen Herausforderungen. In seinem Vortrag erklärte Michael Kott, Mitarbeiter der Steuerabteilung der E/D/E Einkaufsbüro Deutscher Eisenhändler GmbH, welche Änderungen der Berichtspflichten im internationalen Steuerrecht zu erwarten sind. Durch die Maßnahmen gegen Gewinnverlagerung und Gewinnverkürzung müssen Unternehmensgruppen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro ein sogenanntes Country-by-Country Reporting vorlegen. Diese vollkommen neue Berichtspflicht wird jetzt implementiert. Erste Erfahrungswerte bleiben also abzuwarten, so der Finanzexperte.
Doch auch bei der Dokumentation von Verrechnungspreisen – d.h. Preise für den Verkauf zwischen zwei nahestehenden Gesellschaften - ändern sich die Regeln. Hierbei greift das neue Konzept der sog. Master- und Local-Files. Das E/D/E ist hier bereits aktiv. Kott präsentierte, wie die Kooperation mit Hilfe von verschiedenen Modulen effiziente und passgerechte Verrechnungspreisdokumentationen nach dem neuen Standard erzeugen will.
Strafen für falsche Steuererklärungen
Auf großes Interesse stieß auch das Thema Tax Compliance. Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23. Mai habe konkrete Auswirkungen auf die Steuerabteilungen, erklärten Frank Gehring, Partner Indirect Tax und Andrea Vitale, Partner Tax Reporting and Strategy von PwC Deutschland. Welche Fehler sich in den Steuererklärungen einschleichen können und wie man diese und somit auch potentielle Strafen umgehen kann, wurde ebenfalls von den Experten beantwortet.
Ihre Empfehlung: ein internes Kontrollsystem. Das soll helfen, Fehler frühzeitig zu identifizieren, zu korrigieren und zu reduzieren. Ziel solcher internen Kontrollsysteme ist aber auch, Mitglieder der Unternehmensorgane vor Haftung und Mitverschulden zu schützen. Denn nur wer fehlerhaften Steuererklärungen in ausreichendem Maße vorbeugt, brauch sich nicht dem Vorwurf der Steuerverkürzung ausgesetzt sehen.
Kassensysteme können teuer werden
Vorwürfe der Falschangabe könnten bald auch Nutzer von elektronischen Kassensystemen treffen. Diese müssen ab dem 1. Januar 2017 nämlich neue Anforderungen erfüllen, erklärte Matthias Perne. Der Produktmanager der Akademie der Verbundgruppen (ADV) erklärte, dass die Frist für Unternehmen zur Umrüstung der Registrierkassen bald verstreichen werde. Wer das System bis dahin nicht angepasst hat, dem drohen hohe Bußgelder. Gemeinsam mit der DATEV eG bietet die ADV deshalb zwei Webinare an, die Unternehmen vor der Umstellung auf die neuen Regeln schulen und Hinweise geben, was nun zu beachten ist.
Auch auf europäischer Ebene müssen sich Verbundgruppen auf Neuerungen einstellen. Paul Maeser, MITTELSTANDSVERBUND-Referent für Steuern und Finanzen schilderte dem Gremium den aktuellen Stand der Beratungen in der Umsatzsteuer-Expertengruppe der EU-Kommission . Außerdem berichtete er über die neuen Pläne der EU-Kommission zur Harmonisierung und Konsolidierung der Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage. Anschließend erklärte er den Teilnehmern den aktuellen Status zum Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen die Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen bei Kassensystemen.
Der nächste Sitzungstermin und –ort werden noch bekanntgegeben.