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Info-Veranstaltungen zur Insolvenzanfechtungsreform

Die Reform der Insolvenzanfechtung ist beschlossen. Was heißt das für den kooperierenden Mittelstand? Was ist neu? Darüber informiert DER MITTELSTANDSVERBUND in Hannover, Köln und Stuttgart. Jetzt anmelden.

Köln, 02.05.2017 – Lange hat die Große Koalition die Reform der Insolvenzanfechtung hinausgezögert. Am 5. April war es dann endlich soweit: Das Gesetz über das neue Insolvenzanfechtungsrecht ist in Kraft getreten.

Was hat sich geändert?

Die Neugestaltung des Gesetzes trägt dabei in weiten Teilen die Handschrift des MITTELSTANDSVERBUNDES. Diesem ist es gelungen, die teilweise existenzbedrohende Lage vieler Kooperationen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen mit der Reform zu beseitigen. Das Gesetz bringt Rechtsklarheit, vor allem bei Zahlungserleichterungen und setzt die Frist der Anfechtung von zehn auf vier Jahre herab. So können im Wirtschaftsleben sinnvolle und übliche Zahlungserleichterungen künftig nicht mehr ohne weiteres zum Anlass einer Vorsatzanfechtung genommen werden.

Was müssen Verbundgruppen wissen?

Was heißt das konkret für den kooperierenden Mittelstand? Um allen Verbundgruppen und deren Anschlusshäusern die genauen Inhalte der Reform im Detail sowie den künftigen Umgang mit den Regelungen in der Praxis nahe zu bringen, bietet DER MITTELSTANDSVERBUND seinen Mitgliedern bundesweit drei Informationsveranstaltungen an. Die Veranstaltungen richten sich an Vorstände und Geschäftsführer der Verbundgruppen und Anschlusshäuser und Mitarbeiter, die im Debitorenmanagement beschäftigt sind. Bei den Veranstaltungen stehen dabei folgende Themen auf der Agenda:

  • Grundlagen des Anfechtungsrechts
  • Kongruente und inkongruente Deckung (§§ 130, 131 InsO)
  • Vorsatzanfechtung (§ 133 Abs. 1 InsO)
  • Die Inhalte der Insolvenzanfechtungsreform im Überblick
  • Das neue "Bargeschäft"
  • Änderungen bei den Rechtsfolgen, insbesondere: Zinszahlungspflicht
  • Aktuelle Probleme des Anfechtungsrechts, insb. Umgang mit dem Insolvenzverwalter
  • Präventiv-Maßnahmen zur Vermeidung von Anfechtungsrisiken

Für die Veranstaltung ist es dem Spitzenverband gelungen, mit dem Rechtsanwalt Lutz Paschen von der Kanzlei Paschen Rechtsanwälte (Termine Hannover und Stuttgart) sowie dem Rechtsanwalt Dr. Olaf Hiebert von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp (Termin Köln) zwei ausgewiesene Anfechtungsrechtsexperten zu gewinnen.

Wo und wann finden die Info-Veranstaltungen statt?

DER MITTELSTANDSVERBUND lädt seine Mitglieder und deren Anschlusshäuser herzlich dazu ein, an der Informationsveranstaltung teilzunehmen.

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