Verbundgruppen informierten sich zur neuen Datenschutzgrundverordnung
Die Datenschutzreform bringt für die Unternehmenspraxis entscheidende Änderungen mit sich – die insgesamt drei Info-Veranstaltungen des MITTELSTANDSVERBUNDES zum neuen Datenschutzrecht trafen auf großes Interesse.
Berlin, 06.10.2017 – Durch das Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 wird das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) weitestgehend ersetzt. Damit kommen auch auf Verbundgruppen und deren Anschlusshäuser gewichtige Veränderungen zu, die eine frühzeitige und intensive Beschäftigung mit den Details der überaus komplexen Verordnung zum Datenschutz erfordern.
Handlungsbedarf für die Unternehmenspraxis
Geschäftsmodelle müssen überdacht, sämtliche Datenverarbeitungen überprüft und neue administrative Verpflichtungen umgesetzt werden. Dies betrifft nicht nur „datengetriebene“ Geschäftsmodelle, sondern auch und gerade mittelständische Unternehmen jeder Branche und Größe.
Da die Datenschutzgrundverordnung direkt und ohne weitere Übergangsfrist Ende Mai 2018 gilt, besteht für die Unternehmenspraxis bereits dieser Tage dringender Handlungsbedarf.
Dies war auch Grund und Anlass für den MITTELSTANDSVERBUND, die Inhalte der Datenschutzreform allen Verbundgruppen und deren Anschlusshäusern nahe zu bringen. Hierzu bot der MITTELSTANDSVERBUND über die Akademie der Verbundgruppen ADV bundesweit drei Info-Veranstaltungen in Hannover, Köln und Stuttgart an. Darin wurden den interessierten Teilnehmern die wichtigsten Änderungen vorgestellt und griffige Handlungsempfehlungen für die Unternehmenspraxis gegeben – um das Unternehmen bestmöglich und vor allem rechtzeitig auf die neue Rechtslage vorzubereiten.
Über 80 Vorstände, Geschäftsführer, Personalverantwortliche sowie Mitarbeiter aus den Bereichen IT sowie Datenschutz informierten sich in den drei Info-Veranstaltungen zu folgenden Themenfeldern:
- Überblick über die DSGVO und ihren Anwendungsbereich
- Einwilligung und Erlaubnistatbestände
- Auftragsdatenverarbeitung und gemeinsame Verantwortlichkeit
- Datentransfer
- Datenschutzbeauftragte
- Bußgelder und Sanktionen
- Die Umstellung in der Unternehmenspraxis
Als Referent stand den Teilnehmern mit Herrn Nils Gustke von der GFP Gesellschaft für Personaldienstleistungen mbH ein langjähriger ServiCon-Partner und ausgewiesener Datenschutz-Experte zur Verfügung. So ergaben sich im Zuge der Info-Veranstaltungen zahlreiche Rückfragen und individuelle Fragestellungen zur Unternehmenspraxis, auf die Herr Gustke mit seiner Erfahrung insbesondere in Richtung der zuständigen Aufsichtsbehörden reagieren und die entsprechenden Themenstellungen gekonnt in seinen Vortrag einbinden konnte.
Auf Grund der Tatsache, dass derzeit die zuständigen Aufsichtsbehörden in der sogenannten Datenschutzkonferenz zusammen arbeiten und dort insbesondere Hilfestellungen für Unternehmen zur Anwendung der Datenschutzgrundverordnung erarbeiten, ist geplant, eine weitere Veranstaltungsreihe im Frühjahr 2018 anzubieten – um so noch konkreter und unternehmensspezifischer Inhalte zur neuen Datenschutzgrundverordnung vorstellen zu können. Hierüber wird der MITTELSTANDSVERBUND selbstverständlich zu gegebener Zeit berichten und entsprechende Einladungen versenden.