DER MITTELSTANDSVERBUND erneuert die Forderung nach sofortiger Abschaffung der EEG-Umlage

Am 12. Mai 2021 ging der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur „Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ mit kurzer Frist in die Verbändeanhörung. DER MITTELSTANDSVERBUND hat sich mit einer Stellungnahme am Verfahren beteiligt und eingebracht.

Berlin, 17.05.2021 – Das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene neue Erneuerbare-Energien-Gesetz („EEG 2021“) stellt zentrale Weichen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Das Gesetz enthält zahlreiche neue Instrumente für ambitionierte Ausbauziele, erhöhte Ausschreibungsmengen, Kosteneffizienz, System- und Marktintegration sowie Akzeptanzmaßnahmen, zu denen u.a. auch eine Befreiung der Wasserstoffherstellung von der EEG-Umlage beitragen soll. Diese Regelungen sind teilweise noch nicht wirksam und bedürfen einer näheren Ausführung durch Verordnung. Diese Konkretisierung erfolgt nun mit vorliegender Verordnung.

Hintergrund

Nach Auffassung des MITTELSTANDSVERBUNDES ist eine grundlegende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mehr als überfällig. Konnte man das Gesetz in seinen Anfangsjahren noch als ein pragmatisches Instrument zur Einführung neuer, nachhaltiger und zukunftsorientierter Technologien auslegen, erscheint es mittlerweile als ein überregulierendes Instrument vergangener Tage, das dringend reformiert werden muss. Seit Jahren verspricht die Bundesregierung die Finanzierung der Energiewende zu reformieren und insbesondere das System der Steuern, Abgaben und Umlagen zukunftsorientiert auszurichten. Insbesondere die heutige Höhe der EEG-Umlage belastet kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in besonderem Umfang.

Stellungnahme und Forderung

zum Referentenentwurf „Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

Was mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf zur Umsetzung der Ermächtigung nach § 93 EEG 2021 geschaffen wird, ist nichts anderes als ein weiterer Befreiungstatbestand von der EEG-Umlage, diesmal für die Produktion von grünem Wasserstoff. Dies führt unterm Strich zu einer Mehrbelastung von nicht privilegierten Endverbrauchern und somit auch von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hinzu kommt, dass die in der Verordnung geplanten Anforderungen an eine Produktion von grünem Wasserstoff in Elektrolyseanlagen dazu führt, dass Anlagen ohne Voraussetzung an eine systemdienliche Fahrweise (netzbelastungsabhängig) und ohne gesicherten Einsatz von grünem Strom ab sofort von einer EEG-Umlagenbefreiung profitieren können.

Stromkostenintensive Unternehmen, bei denen ebenfalls die Wasserstoffproduktion nach § 64 a des EEG 2021 zu einer Begrenzung der EEG-Umlage führt, müssen nach der Verordnung sogar keinerlei Anforderungen an den dort eingesetzten Strom erfüllen, obwohl der Gesetzgeber nach § 93 EEG 2021 ausdrücklich vorgesehen hatte, dass auch diese Anlagen die Mindestkriterien zur Produktion von grünem Wasserstoff erfüllen müssen.

DER MITTELSTANDSVERBUND unterstützt ausdrücklich den Markthochlauf von grünem Wasserstoff, da hiermit ein substanzieller Beitrag zum Erreichen der Klimaziele gleistet werden kann. Besonders in den Bereichen, in denen die direkte Nutzung von Strom nicht möglich ist. Allerdings sehen wir es ausgesprochen kritisch, wenn die Finanzierung des Markthochlaufes durch die Allgemeinheit der nichtprivilegierten Stromkunden und damit zu einem erheblichen Teil durch den Mittelstand geschultert werden soll.

Seit Jahren fordert DER MITTELSTANDSVERBUND die Abschaffung der EEG-Umlage und die Umstellung der Finanzierung der erneuerbaren Energien von einer Umlage auf ein haushaltsbasiertes System. Einmal mehr zeigt der Gesetzgeber, dass das seit langem versprochene nicht umgesetzt, sondern im Gegenteil, die zusätzliche Belastung nicht privilegierter Endverbraucher weiter erhöht wird.

Zu berücksichtigen ist auch, dass sofern die Anforderungen an die grüne Eigenschaft des in Elektrolyseanlagen eingesetzten Stroms nicht konsequent weiterverfolgt und formuliert wird, auch dies zu zusätzlichen Kosten für nicht privilegierte Endverbraucher an anderer Stelle führen kann. So kündigt das Bundeswirtschaftsministerium zwar an, dass an den Ort der Errichtung von Elektrolyseanlagen noch nachträglich Anforderungen gestellt werden können, die konkrete Ausgestaltung bleibt jedoch offen. Dies kann dazu führen, dass insbesondere in Süddeutschland errichtete Elektrolyseure zu einer zusätzlichen Stromnachfrage südlich des in Deutschland vorhandenen Netzengpasses beitragen und dies zu höheren Kosten im Bereich der Netzentgelte für die Endverbraucher führen kann. Nebenbei wären damit auch zusätzliche Emissionen verbunden, die mit Blick auf die Verschärfung der Klimaziele, wie mit der Novellierung des Klimaschutzgesetzes erst letzte Woche beschlossen, eindeutig kontraproduktiv zu werten sind.

DER MITTELSTANDSVERBUND erneuert daher noch einmal mit Nachdruck seine Forderung nach sofortiger Abschaffung der EEG-Umlage. Die jetzige Koalition hätte allein mit der Umsetzung des Entschließungsantrages des Gesetzgebers zum EEG 2021 bereits ein klares Signal für mehr Akzeptanz von Klimaschutz und Energiewende in die mittelständische Wirtschaft geben müssen. „Wer es politisch ernst mit dem Mittelstand meint, muss jetzt Farbe bekommen. Sonst bleibt die EEG-Umlage ein Hemmschuh für die Wettbewerbskraft der Unternehmen“, unterstreicht Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES,  das Gebot der Stunde. 

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