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Kartellschadensersatz ist beschlossene Sache

Es war keine leichte Geburt. Nach der Trilogeinigung im April haben nun auch das EU-Parlament und der Rat die Richtlinie zum Kartellschadensersatz angenommen. Die Richtlinie soll es Kartellopfern ermöglichen, vollen Ersatz des dadurch erlittenen Schadens zu erhalten.

Brüssel, 27.11.2014 — Mit der formellen Annahme im Rat und Parlament der EU sind die komplizierten Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag zum Kartellschadensersatz abgeschlossen worden. Die Richtlinie soll es Opfern eines Kartells ermöglichen, vollen Ersatz des hierdurch erlittenen Schadens - sowohl für die tatsächlichen Verluste als auch für entgangene Gewinne - zu erhalten. DER MITTELSTANDSVERBUND hatte während des Verfahrens auf die komplexen Verfahrensvorschriften hingewiesen, die kaum sicherstellen dürften, dass das Ziel erreicht wird.

Der angenommene Text tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben danach zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

DER MITTELSTANDSVERBUND hatte bereits über die Trilogverhandlungen berichtet. Das Verfahren des informellen Trilogs ermöglicht es, dass umstrittene Rechtsakte bereits in erster Lesung zwischen Rat, Parlament und Kommission verhandelt und verabschiedet werden können. Das zeitintensive Verfahren einer zweiten Lesung wird umgangen, um das Rechtsetzungsverfahren einem schnellen Abschluss zuzuführen. Verbindliche Transparenzvorschriften oder sonstige Verfahrensregelungen bestehen dagegen ebenso wenig wie eine primärrechtliche Grundlage.

DER MITTELSTANDSVERBUND setzt sich bereits seit langem dafür ein, dass dieses informelle und vor allem intransparente Verfahren formalisiert wird und nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommt. In der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand wurde daher gemeinsam eine Stellungnahme für bessere Rechtsetzung erarbeitet, der auch diese Forderung enthält und als Grundlage für die weiteren Diskussionen mit Rat und EU-Parlament dient.


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