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Maas stellt Insolvenzanfechtung auf den Prüfstand

Bundesjustizminister Heiko Maas hat dem MITTELSTANDSVERBUND in einem Brief versichert, dass er das bereits aufgenommene Gespräch fortsetzen werde, um eine "befriedigende" Lösung bei der Insolvenzanfechtung zu finden.

Berlin, 24.02.2014 — Für Verbundgruppen und ihre Anschlusshäuser besteht oft das Risiko, wegen des Abschlusses einer Ratenzahlungsvereinbarung oder einer Rücklastschrift durch den (späteren) Insolvenzverwalter des Kunden auf Rückzahlung in Anspruch genommen zu werden. Und das bis zu zehn Jahre nach Erhalt der Gelder. DER MITTELSTANDSVERBUND fordert von der Politik seit Langem eine Korrektur dieses unhaltbaren Zustands.

Am 20. Januar hat DER MITTELSTANDSVERBUND sein Forderungspapier zur Vorsatzanfechtung an den Bundesjustizminister übermittelt. Präsident Wilfried Hollmann hat Heiko Maas in einem Brief noch einmal auf die Dringlichkeit des Problems hingewiesen:

"Aus unserem Mitgliederkreis, der genossenschaftlichen Prinzipien folgt, erreichen uns zunehmend Klagen über die Insolvenzanfechtungspraxis, allen voran die fehlende Planungs- und Rechtssicherheit beim Abschluss von im Wirtschaftsleben üblichen Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen. Der Erfolg des kooperierenden Mittelstandes basiert seit Jahrzehnten auf dem Solidarprinzip.

Dabei hilft die Zentrale regelmäßig einzelnen Mitgliedern über temporäre Engpässe hinweg, beispielsweise auch in Form von Stundungen und Ratenzahlungsvereinbarungen. Tausende mittelständischer Handels- und Handwerksunternehmen haben hiervon bereits profitiert. Ein Insolvenzrecht, das den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und für alle am Wirtschaftsleben Beteiligten Planungs-, Kalkulations- und Rechtssicherheit gewährleisten soll, darf diese bewährte Praxis nicht konterkarieren.

Die Insolvenzanfechtung nach § 133 InsO hat sich in den letzten Jahren in diesem Verständnis als echte Schwachstelle gezeigt. Es ist deshalb nur Folgerichtig, dass der Reformbedarf im Koalitionsvertrag aufgegriffen wurde."


In seiner Antwort begrüßt auch der Bundesjustizminister, dass das Problem Einzug in den Koalitionsvertrag gefunden hat. "In Ausführung dieser Vorgabe" werde die gesetzliche Regelung zur Vorsatzanfechtung derzeit im Justizministerium "grundlegend durchleuchtet".

Man werde sich zwar davor hüten, durch einen "gesetzgeberischen Schnellschuss" das Institut insgesamt zu entwerten. Maas betont in seinem Brief, dass die wechselseitigen Abhängigkeiten im Bereich der Insolvenzanfechtung eng miteinander verflochten sind. Dennoch sichert der Bundesjustizminister dem kooperierenden Mittelstand zu, die aufgenommenen Gespräche mit seinem Spitzenverband zu vertiefen, um "so zu einer für alle Seiten befriedigenden Lösung zu kommen."

DER MITTELSTANDSVERBUND
begrüßt die Bereitschaft des Bundesjustizministers, die Vorsatzanfechtung auf den Prüfstand zu stellen. Der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes hatte sich erfolgreich dafür stark gemacht, dass diese Vorgabe in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde.

"Der Mittelstand erwartet keinen gesetzgeberischen Schnellschuss. Allerdings darf der Prüfauftrag auch nicht in einer ewigen Warteschleife verschwinden", fordert Hollmann. DER MITTELSTANDSVERBUND erwarte die zugesicherte Lösung und werde im Dialog mit dem Justizministerium weiter darauf hinwirken.















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