Bundesregierung ändert Spielregeln für geförderte Energieberatungen
Am 12. November ist die neue Förderrichtlinie für Energieberatungen im Mittelstand im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. DER MITTELSTANDSVERBUND konnte sich mit seiner Forderung, dass die geförderte Energieberatung auch Kleinstunternehmen geöffnet wird, durchsetzen.
Berlin/Köln, 12.11.2014 — Um dem Klimawandel Einhalt zu gebieten und die deutschen Klimaschutzziele zu erfüllen, fördert die Bundesregierung die Verbesserung der Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe. Ein zentraler Baustein ist dabei seit 2012 die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand. Für das Jahr 2015 werden nun die Karten neu gemischt. Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderbedingungen grundlegend überarbeitet. Am 12. November wurde die neue Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Energieberatung im Mittelstand soll Energieeinsparpotenziale in den Unternehmen ermitteln und umsetzen. Die Bundesregierung fördert die Beratung seit drei Jahren mit Zuschüssen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zum Jahresende geht diese Funktion über auf das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Doch der Wechsel der Bewilligungsstelle ist nicht das einzige, was sich zum Jahreswechsel ändert.
MITTELSTANDSVERBUND setzt sich mit Forderung durch
Die wichtigste Änderung betrifft Unternehmen, die Netto-Energiekosten von weniger als 5.000 Euro im Jahr haben. Hier konnte sich DER MITTELSTANDSVERBUND mit seiner Forderung, die geförderte Energieberatung auch für diese Unternehmen zu öffnen, durchsetzen. "ZahlreicheNeue 10.000-Euro-Schwelle entscheidet über Förderhöhe
Bei Energiekosten von 5.000 bis 10.000 Euro sollte schnell gehandelt werden
Unternehmen mit Netto-Energiekosten zwischen 5.000 und unter 10.000 Euro rät DER MITTELSTANDSVERBUND noch in diesem Jahr einen Antrag auf Energieberatung bei der KfW zu stellen. Für diese Unternehmen ist die bis zum Jahresende geltende Förderrichtlinie besser, da die aktuelle Förderhöchstgrenze hier bei 6.080 Euro liegt. Im kommenden Jahr wird sie auf 800 Euro abgesenkt.Weitere Neuerungen beim Verfahren
Wie finde ich den passenden Energieberater?
Auch bei der Suche nach geeigneten Beratern ergeben sich Änderungen: Interessierte Unternehmen, die nach geeigneten Energieberatern suchen, können die KfW-Beraterbörse im Internet voraussichtlich nur noch bis spätestens Oktober nutzen. Dann wird die Seite abgeschaltet. Die Energieberater für das Programm "Mittelstandsberatung Energieeffizienz" werden ab 01.01.2015 dann in der Datenbank "Energie-Effizienz-Berater" integriert sein, in der derzeit bereits die Energieberater für den privaten Wohnungsbereich gelistet sind.Diese Datenbank sieht allerdings keine Bewertungen von Energieberatern für durchgeführte Projekte vor. Wer sich also über die Güte der Berater ein Bild machen will, sollte dies vorher tun. Zwar sollen die Bereiche Gewerbliche / Private Berater getrennt bleiben und eine Suche nach Branchen- und Beratungsschwerpunkten soll möglich sein. Die angesammelten Bewertungspunkte werden aber nach derzeitigem Stand nicht übertragen. Unternehmen, die am geförderten Projekt "Mittelstand für Energieeffizienz"des MITTELSTANDSVERBUNDES teilnehmen, erhalten einen KfW-gelisteten Energieberater aus dem Netzwerk des Verbandes an die Seite gestellt. Dabei profitieren die Mittelständler von den Erfahrungen, die seit 2012 im Rahmen des Projekts gesammelt werden konnten.Förderanträge ab 2015 online an das BAFA
Weitere Informationen:
www.bafa.de
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Peter Schäfer
DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V.
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