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EU-Kommission stellt Entwurf zur GVO und den Leitlinien zu Vertikalen Vereinbarungen zur Diskussion

Die EU-Kommission eröffnete am Dienstag die Consultation über die Entwürfe zur GruppenfreistellungsVerordnung "vertikale Vereinbarungen" und den dazugehörenden Leitlinien

Die GVO vertikal läuft im Mai 2010 aus eine Verlängerung oder Überarbeitung war daher unausweichlich. Da sich beide Texte nach Ansicht der Kommission bewährt haben, schlägt sie nur wenige Änderungen bzw. Ergänzungen vor, sie führt hierzu aus:

„Zwei wichtige Entwicklungen haben die zehn Jahre seit Einführung der geltenden Vorschriften geprägt: eine weitere Zunahme der Marktmacht großer Vertriebsunternehmen und der Verkauf über das Internet. Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, schlägt die Kommission vor, dass eine vertikale Vereinbarung nur dann unter die Gruppenfreistellung fällt, wenn nicht nur (wie bisher) der Marktanteil des Anbieters, sondern auch der Marktanteil des Abnehmers 30 % nicht überschreitet.
Beim Online-Vertrieb müssen einerseits die Möglichkeiten der Verbraucher für einen günstigen Einkauf im Ausland, der durch das Internet erheblich erleichtert wird, geschützt werden. Andererseits können bestimmte Verkaufsbeschränkungen, die Händler daran hindern oder ihre Möglichkeiten begrenzen, sich das Marketing und die Markenwerbung anderer in unfairer Weise zunutze zu machen („Trittbrettfahrerei“), dazu führen, dass den Verbrauchern bessere Leistungen angeboten werden. Der von der Kommission vorgeschlagene Ansatz präzisiert daher im Zusammenhang mit dem Online-Vertrieb die Unterscheidung zwischen Verkauf, der das Ergebnis aktiven Marketings ist, und Verkauf, für den die Initiative vom Verbraucher ausgeht, (d.h. zwischen „aktivem“ und „passivem“ Verkauf). Des weiteren wird erläutert, wie Bedingungen für den Internet-Verkauf nach der geänderten Verordnung zu behandeln sind, z.B. die von einem Anbieter auferlegte Bedingung, dass der Händler über ein Geschäft verfügen muss, bevor er den Online-Verkauf aufnimmt.“

ZGV und UGAL nehmen die Überarbeitung zum Anlass, die Einbindung der Verbundgruppen zu verbessern. Vor 10 Jahren war es gelungen in der Verordnung die Regelung unterzubringen, dass Verbundgruppen der Systemkopf vertikaler Vertriebssysteme sein können. Diese Regelung muss verbessert werden. Der Versuch von UGAL und ZGV die Preisbindung bei gemeinsamen Vertriebsaktionen zu legalisieren findet zwar eine erste, positive Resonanz in den Leitlinien (vgl. Randnummer 221).

Auch dies muss erweitert und verbessert werden. Die GVO stützt sich auf eine bereits vorhandene Ermächtigung der Kommission, die Leitlinien stellen keinen Rechtsakt dar, es handelt sich "nur" um eine Mitteilungen der Kommission. Weder der Rat noch das Europäische Parlament können mitentscheiden. Die UGAL wird das weitere Vorgehen in der Expertenrunde, der der ZGV angehört beraten. Stellungnahmen können im Rahmen der Konsultation bis 28.09.09 abgegeben werden. Die Entwürfe finden Sie hier.

Die Entwürfe finden Sie hier: http://ec.europa.eu/competition/consultations/2009_vertical_agreements/index.html

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