Europa hat die Wahl
Zum achten Mal in der Geschichte der EU sind rund 400 Mio. wahlberechtigte Bürger aufgerufen, das neue Europäische Parlament zu wählen. DER MITTELSTANDSVERBUND hat die wichtigsten Fakten zur Europawahl zusammengefasst.
Brüssel, 30.04.2014 — In der Zeit zwischen dem 22. und 25. Mai werden in den Mitgliedstaaten die Wahlen zum Europäischen Parlament abgehalten. Den Anfang machen die Niederlande und Großbritannien (22. Mai), gefolgt von Irland (23. Mai), Tschechien (23./24. Mai), Italien und Frankreich (24./25. Mai). Lettland, Malta und die Slowakei wählen am 24. Mai. Die übrigen EU-Staaten - darunter Deutschland – sind am 25. Mai aufgerufen, zur Wahlurne zu gehen.
Im Vertrag von Lissabon wurde festgelegt, die Anzahl der Abgeordneten auf insgesamt 751 zu verringern. Diese Grenze soll auch im Falle einer Erweiterung der EU gelten und sicherstellen, dass das Parlament arbeitsfähig bleibt. Bei 28 Mitgliedstaaten erhält damit jedes Land maximal 96 (wie beispielsweise Deutschland) und mindestens sechs Sitze. Die Abgeordneten werden auf fünf Jahre gewählt.
Wie die Wahlen ausgestaltet werden, ist Sache der Mitgliedstaaten. Der Vertrag von Lissabon bestimmt lediglich, dass die Europaabgeordneten nach dem Prinzip der Verhältniswahl gewählt werden müssen. Wahlalter und Wahlrecht sind hingegen Sache der Mitgliedstaaten. In Deutschland darf ab 18 Jahren gewählt werden. Wahlberechtigt sind rund 63 Mio. Deutsche. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar gibt es auch keine offizielle Prozenthürde mehr für den Einzug in das Europaparlament. Rein rechnerisch sind trotzdem rund 1,04 Prozent der bundesweit abgegebenen Stimmen erforderlich, um die Hürde in das Parlament zu schaffen.
Die Spitzenkandidaten sind:
- Jean-Claude Juncker (Lux, Christdemokraten),
- Martin Schulz (D, Sozialdemokraten),
- Franziska "Ska" Keller und José Bové (D und F, Grüne),
- Guy Verhofstadt (BE, Liberale) und
- Alexis Tsipras (GR, Linke).
Die Pläne des neugewählten Parlaments sind jedenfalls ambitioniert: Anfang Juli wird es zur konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Nach der kurz darauf folgenden Besetzung der Ausschüsse wird es seine Arbeit aufnehmen. Das neue Europaparlament wird sich dabei mit vielen "Altlasten" der letzten Legislaturperiode befassen müssen.
Denn nicht beendete Gesetzgebungsakte werden - anders als in Deutschland - in die neue Legislaturperiode "mitgenommen". Themen wie Lebensmittelkontrollen, Verbraucherprodukteverordnung oder Datenschutz werden also auch in Zukunft Bedeutung haben. DER MITTELSTANDSVERBUND sieht sich gut gerüstet, auf das neue Europaparlament mit seinen praxisnahen Ansätzen heranzutreten.
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