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Europäische Kommission legt Vorschlag zur Energieeffizienz-Richtlinie vor

Die Europäische Kommission hat am 22.06.20011 ein Richtlinienvorschlag zur Steigerung der Energieeffizienz vorgelegt, womit viele der im Energieeffizienzplan vorgeschlagenen Schlüsselaktionen in verbindliche Maßnahmen umgesetzt werden.

Der Vorschlag baut auf den bestehenden Richtlinien für Kraft-Wärme-Kopplung und Energiedienstleistungenauf und überführt diese in ein umfassendes Rechtsinstrument, das die Energieeffizienz bei der Energieversorgung und beim Endenergieverbrauch regelt.

Der neue Richtlinienvorschlag sieht Maßnahmen zur Intensivierung der Anstrengungen der Mitgliedstaaten für eine effizientere Energienutzung in sämtlichen Abschnitten der Energiekette — von der Energieumwandlung über die Verteilung bis zum Endverbrauch — vor.

Ferner fordert die Richtlinie, dass die Kommission 2014 eine Bewertung der Fortschritte vornimmt, die bei der Verwirklichung des 20 %-Energieeffizienzziels der EU für 2020 erzielt wurden, und erforderlichenfalls einen Vorschlag für einen weiteren Rechtsakt zur Festlegung verbindlicher nationaler Energieeffizienzziele vorlegt.

Folgende Maßnahmen finden sich im Richtlinienentwurf:

  • Die Energieverteiler und Energieeinzelhandelsunternehmen müssen jedes Jahr Einsparungen in Höhe von 1,5 % ihres Energieabsatzvolumens erzielen, indem bei den Endkunden Energieeffizienzmaßnahmen (z. B. Effizienzverbesserung des Heizungssystems, Einbau von Doppelglasfenstern, Dachisolierung) durchgeführt werden. Alternativ dazu können die Mitgliedstaaten auch andere Energiesparmechanismen vorschlagen, z. B. Förderprogramme oder freiwillige Übereinkünfte, die zu den gleichen Ergebnissen führen, aber nicht auf Verpflichtungen für die Energieunternehmen beruhen.
  • Durch eine rechtliche Verpflichtung zur Beschaffung energieeffizienter Gebäude, Produkte und Dienstleistungen werden öffentliche Einrichtungen die Marktakzeptanz energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen fördern. Daneben werden sie durch die obligatorische Renovierung von jährlich mindestens 3 % ihrer Gesamtgebäudefläche schrittweise den Energieverbrauch in ihren eigenen Räumlichkeiten reduzieren müssen.
  • Durch einen einfachen und kostenlosen Zugang zu Echtzeit- und zurückliegenden Energieverbrauchsdaten dank genauerer individueller Verbrauchserfassung können die Verbraucher ihren Energieverbrauch nun besser steuern. Die Abrechnung sollte auf dem genau erfassten tatsächlichen Verbrauch beruhen.
  • Für KMU werden Anreize geschaffen, Energieaudits durchzuführen und die besten Verfahren zu verbreiten, während große Unternehmen ein Energieverbrauchsaudit vornehmen müssen, das es ihnen erleichtert, Energieeinsparungspotenziale zu ermitteln.
  • Überwachung der Effizienzniveaus neuer Erzeugungskapazitäten, Erstellung nationaler Wärme- und Kältepläne als Grundlage für eine solide Planung effizienter Heizungs- und Kühlungsinfrastrukturen einschließlich Abwärme-Rückgewinnung.
  • Erzielung von Effizienzgewinnen, indem gewährleistet wird, dass die nationalen Regulierungsbehörden bei ihren Entscheidungen — insbesondere bei der Genehmigung von Netztarifen — Effizienzkriterien Rechnung tragen.

Mit ihrem Vorschlag kommt die Kommission den Aufforderungen des Europäischen Rates vom Februar, des Energierates vom Juni und des Europäischen Parlaments nach, Maßnahmen zu treffen, damit das Ziel erreicht wird, den prognostizierten Energieverbrauch der EU im Jahr 2020 um 20 % zu senken. Nach den letzten Schätzungen der Kommission, bei denen die nationalen Energieeffizienzziele bis 2020 berücksichtigt wurden, ist die EU noch weit davon entfernt, dieses Ziel zu erreichen.

Den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission finden Sie bitte hier.

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