Kartellrecht: Akademie der Verbundgruppen schult individuell

Nahezu sämtliche Tätigkeitsfelder von Kooperationen können unter den weiten Kartellbegriff subsumiert werden. DER MITTELSTANDSVERBUND bietet nun über die Akademie der Verbundgruppen (ADV) kompakte Schulungsmaßnahmen für Vorstände/Geschäftsführer, Einkäufer und Marketingmitarbeiter an.

Berlin/Köln, 19.06.2013 — Nahezu sämtliche Tätigkeitsfelder von Kooperationen können unter den weiten Kartellbegriff subsumiert werden. Deshalb ist es für Verbundgruppen nicht zuletzt unter Compliance-Gesichtspunkten sinnvoll und erforderlich, den Rechtsrahmen, das Level-Playing-Field, zu kennen. DER MITTELSTANDSVERBUND bietet dazu nun über die Akademie der Verbundgruppen ADV kompakte Schulungsmaßnahmen für Vorstände/Geschäftsführer, Einkäufer und Marketingmitarbeiter von Verbundgruppen an.

Die Entwicklung der Verbundgruppen des Handels und des Handwerks ist seit je her eng mit der Rechtsentwicklung des deutschen und europäischen Kartellrechts verbunden. Betrachtet man die Zielsetzungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB), also die Freiheit des Wettbewerbs, ist es auf den ersten Blick verwunderlich, warum Verbundgruppen mit diesem Gesetz besondere Schwierigkeiten haben. Sie dienen ausschließlich dazu, selbständige mittelständische Handels- und Handwerksunternehmen im Wettbewerb gegenüber Großunternehmen zu unterstützen und damit den Wettbewerb in Gang in zu halten. Auf der anderen Seite handelt es sich bei Verbundgruppen um den Zusammenschluss von rechtlich selbständigen Unternehmen, die gemeinsam einkaufen, Erfahrungsaustausch betreiben, Vermarktungsstrategien entwickeln und viele weitere Maßnahmen realisieren, um die Kooperation selbst sowie die angeschlossenen selbständigen Mitglieder in ihrem wirtschaftlichen Fortkommen zu fördern. Daraus ergibt sich der kartellrechtliche Kontext.

Für Verbundgruppen und besonders für die dortigen Organe (Vorstände/Geschäftsführer), ebenso aber für die Einkäufer und Mitarbeiter aus dem Marketing, ist es wichtig, die Grundbegriffe des Kartellrechts zu kennen, um Risiken für das eigene Unternehmen (die Verbundgruppenzentrale) und die dort handelnden Menschen sowie die angeschlossenen selbständigen Mitglieder zu vermeiden. Wichtig ist darüber hinaus die Einschätzung von Fällen, in denen die Verbundgruppe oder deren Mitglieder Opfer von kartellrechtswidrigem Verhalten Dritter (Vertragslieferanten, Dienstleister und Sonstige) werden. Die vom MITTELSTANDSVERBUND aufgesetzten Schulungsmaßnahmen zielen genau in diese Richtung und möchten einen Überblick über den aktuellen Stand des derzeit geltenden deutschen und europäischen Kartellrechts geben.

Am 13. Juni erfolgte der Auftakt der Schulungsinitiative bei der EMV-PROFI Systemzentrale GmbH Co. KG in Lage. Die an der Schulung teilnehmenden Geschäftsführer sowie Einkäufer der Verbundgruppe aus dem Baustoff-, DIY- und Gartencenterbereich wurden vom MITTELSTANDSVERBUND-Rechtsexperten Dr. Marc Zgaga geschult. Dabei ging es neben der Erläuterung wichtiger Grundbegriffe u.a. um folgende Themenstellungen:
  • Preisabsprachen/Preisbindung/Preisempfehlungen
  • Marktaufteilung bzgl. Kunden oder Gebieten
  • Informationsaustausch im Rahmen von ERFA-Gruppen etc.
  • Ausschließlichkeitsbindungen (Alleinbelieferung/Alleinbezug)
  • Exklusivitätsvereinbarungen
  • Markenzwang
  • Beschränkung der Vertriebsgebiete (Gebietsschutz) oder Kundengruppen
  • Gemeinsame Marketingaktionen (Kataloge, Flyer, Internet)
  • Kartellrecht und Internet
  • Meistbegünstigungsklauseln
  • Bezugsbindungen
  • Missbräuchliches Verhalten (Preisdiskriminierung, Auslistung, Lieferverweige-rung, Verkauf unter Einstandspreis etc.)
  • Sanktionen bei Kartellverstößen
  • Check-Liste für Einkäufer

Die kompakte Schulungsmaßnahme von 1-3 Stunden Dauer dient neben der Sensibilisierung für kartellrechtlich-relevante Situationen im Tagesgeschäft insbesondere der Risikovermeidung.

Interessierte Verbundgruppen können sich für entsprechend individualisierte Schulungsmaßnahmen im Kartellrecht gerne wenden an:

Dr. Marc Zgaga
Telefon: 0221 355371-39
E-Mail: m.zgaga@mittelstandsverbund.de

Simon Birbacher
Akademie der Verbundgruppen ADV
Telefon: 02602 14-263
Telefax: 02602 1495-263
E-Mail: simon.birbacher@verbundgruppenakademie.de

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