Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung verfügbar

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber zu einer Gefährdungsbeurteilung.Er muss durch eine Beurteilung der arbeitsbedingten Gefährdungen ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber zu einer Gefährdungsbeurteilung.Er muss durch eine Beurteilung der arbeitsbedingten Gefährdungen ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind.

Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung ist in jüngster Zeit angesichts der zunehmenden öffentlichen Aufmerksamkeit für psychische Erkrankungen und Probleme bei der Alltags- und Stressbewältigung stärker in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag Ende Juni 2013 eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes verabschiedet, mit der klargestellt werden soll, dass auch psychische Belastungsfaktoren bei der Arbeit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu erfassen sind. Auch wenn sich damit gegenüber der bisherigen Rechtslage nichts ändert, ist davon auszugehen, dass die Beurteilung psychischer Belastung bei der Arbeit künftig eine größere Rolle spielen wird.

Für die betriebliche Praxis stellt sich die Frage, wie die Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung nach dem ArbSchG sachgerecht bewältigt werden kann. Während Gefährdungsbeurteilungen unter Einbeziehung psychischer Belastung in größeren Unternehmen schon seit längerer Zeit erfolgreich durchgeführt werden, ist vor allem für kleine und mittlere Betriebe die Erfüllung dieser Verpflichtung wegen der Vielfalt und Unbestimmtheit der Materie keine leichte Aufgabe.

Ziel muss daher ein Vorgehen sein, das einerseits die Forderungen des ArbSchG abdeckt, andererseits die hierzu erforderlichen Aufwendungen in akzeptablen Grenzen hält. Dabei kann ein solcher Leitfaden nur ein Vorschlag sein, wie sich die aus dem ArbSchG ergebende Pflicht zur Berücksichtigung psychischer Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erfüllen lässt. Das ArbSchG lässt den Betrieben - zu Recht - viel Spielraum, um die Gefährdungsbeurteilung und ihre Dokumentation flexibel durchzuführen.

Dieser Leitfaden (download hier)will hierfür einen wichtigen Beitrag leisten und die Umsetzung der Vorgaben des Arbeitsschutzes im Betrieb unterstützen. Er gibt hierfür Anhaltspunkte unabhängig von branchenspezifischen Arbeitsbedingungen - danach können die Anforderungen an den Inhalt und den Umfang einer Gefährdungsbeurteilung unterschiedlich sein. Vertiefte Hilfestellungen werden insofern Unterlagender zuständigen Berufsgenossenschaften leisten.

Seite drucken

Downloads
LeitfadenGB PDF 0,57 MB
Zurück zur Übersicht