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MITTELSTANDSVERBUND diskutiert EU-Produktsicherheitspaket

Als aktives Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand hat DER MITTELSTANDSVERBUND am 19. Juni mit dem Europaparlamentarier Jürgen Creutzmann über die Reform des EU-Produktsicherheitspakets diskutiert.

Brüssel, 19.06.2013 – Als aktives Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand hat DER MITTELSTANDSVERBUND am 19. Juni mit dem Europaparlamentarier Jürgen Creutzmann über die Reform des EU-Produktsicherheitspakets diskutiert. In der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand arbeiten die auf EU-Ebene aktiven deutschen Spitzenverbände der mittelständischen Wirtschaft zusammen. Sie hat das Ziel, sich über mittelstandsrelevante europäische Themen auszutauschen und die Arbeit der Verbände zu koordinieren.

Bei dem jüngsten Treffen war die derzeitige Reform der europäischen Bestimmungen zur Produktsicherheit zentrales Thema der Veranstaltung. Hier hatte die Europäische Kommission im Februar einen Verordnungsvorschlag veröffentlicht, der nunmehr im Europäischen Parlament und im Ministerrat beraten wird. Ziel des Kommissionsvorschlags ist die Gewährleistung der Sicherheit der auf dem Markt angebotenen Verbraucherprodukte sowie die Stärkung der Marktüberwachungssysteme in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten. Zu Gast war der liberale Europaabgeordnete Jürgen Creutzmann, der als Mitglied des Binnenmarktausschusses im Europäischen Parlament über das aktuelle Gesetzgebungsverfahren berichtete.

Im Anschluss nutzte DER MITTELSTANDSVERBUND die Möglichkeit, mit Creutzmann über Einzelheiten des Verordnungsentwurfs zu diskutieren und ihm die Anliegen und Verbesserungswünsche der mittelständischen Wirtschaft mitzuteilen. Insbesondere wurde der EU-Parlamentarier darauf hingewiesen, dass dem Handel bei den Kontrollen zur Überwachung der Sicherheit von Produkten keine unverhältnismäßigen Verpflichtungen auferlegt werden dürfen.

DER MITTELSTANDSVERBUND vertritt zwar die Auffassung, dass qualitativ hochwertige und sichere Produkte oberste Priorität haben müssen. Gleichwohl ist darauf zu achten, dass den Handel keine Überwachungspflichten treffen, die nur in der Sphäre des Herstellers oder Importeurs eines Produkts sachgerecht ausgeführt werden können.

Noch im Laufe dieses Monats soll im federführenden Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments ein Bericht zu dem vorgelegten Verordnungsentwurf veröffentlicht werden. Zu diesem Bericht können die Parlamentarier anschließend Änderungsanträge vorlegen, über die dann im Ausschuss abgestimmt wird.

Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist für Anfang 2014 vorgesehen. DER MITTELSTANDSVERBUND und sein europäischer Dachverband UGAL werden ihre Forderungen im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens durch konkrete Änderungsvorschläge und Stellungnahmen einbringen und mit den maßgeblichen Akteuren weiterhin einen konstruktiven Dialog führen.

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