Regelungen der Länder zur Wiedereröffnung von Geschäften
Nach der grundsätzlichen Einigung von Bund und Ländern am 15. April zur Lockerung der bestehenden Beschränkungen im Handel haben die Länder darauf aufbauend jeweils eigene Regelungen erarbeitet. DER MITTELSTANDSVERBUND informiert über die einzelnen Vorgaben.
Berlin, 20.04.2020 - Damit ergeben sich für die Frage, welche bisher geschlossenen Geschäfte in der kommenden Zeit unter Auflagen wieder öffnen dürfen, teilweise deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern.
Wir bieten Ihnen deshalb einen Überblick, welche Öffnungen nach dem gegenwärtigen Stand voraussichtlich möglich sein werden. Da die Abstimmungen auf Länderebene teilweise noch andauern, sind noch nicht alle Bestimmungen final.
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Hilfestellung für Wiedereröffnung
Regelungen der Länder zur Wiedereröffnung von Geschäften
Nach der grundsätzlichen Einigung von Bund und Ländern am 15. April zur Lockerung der bestehenden Beschränkungen im Handel haben die Länder darauf aufbauend jeweils eigene Regelungen erarbeitet. Damit ergeben sich für die Frage, welche bisher geschlossenen Geschäfte in der kommenden Zeit unter Auflagen wieder öffnen dürfen, teilweise deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern. Wir bieten Ihnen deshalb einen Überblick, welche Öffnungen nach dem gegenwärtigen Stand voraussichtlich möglich sein werden. Da die Abstimmungen auf Länderebene teilweise noch andauern, sind noch nicht alle Bestimmungen final.
Vorsichtig wagt die Politik einen Blick auf die Zeit nach Corona. Klar ist jetzt schon, dass die Wiedereröffnung der Betriebe seinen Preis haben wird. Was kommt aber konkret auf die Betriebe zu? Was kann ein Händler bereits jetzt umsetzen? Die ServiCon hat hierfür ein neues Dienstleistungs-Paket geschnürt in den Bereichen Flächendesinfektion, Mundschutz, Ladenbau und Gesichtsschutz.