Erweiterte Missbrauchsaufsicht für Microsoft
Das Bundeskartellamt stellt Microsoft unter die besondere Aufsicht - wichtiger Schritt zum fairen Wettbewerbsumfeld
Köln, 22.10.2024 - Nach Alphabet/Google, Meta/Facebook, Amazon und Apple hat das Bundeskartellamt (BKartA) nun entschieden, dass auch Microsoft eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb besitzt. Damit fällt das Unternehmen gemeinsam mit seinen Tochtergesellschaften unter die erweiterte Missbrauchsaufsicht nach § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Regelung ermöglicht es dem Bundeskartellamt, gegen wettbewerbsgefährdende Praktiken großer Digitalkonzerne frühzeitig und effektiver vorzugehen.
Umfassende Bedeutung des Microsoft-Ökosystems
Die Entscheidung des Bundeskartellamtes, Microsoft unter die besondere Aufsicht zu stellen, ist ein weiterer Schritt im Rahmen der verschärften Regulierung von Technologiekonzernen, um den Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft zu fördern.
Microsoft ist mit seinen weit verzweigten Softwarelösungen in Unternehmen, Behörden und privaten Haushalten allgegenwärtig. Ursprünglich stark durch das Betriebssystem Windows geprägt, hat Microsoft im Laufe der Jahre ein digitales Ökosystem entwickelt, das nach Auffassung des Amtes verschiedene Märkte dominiert.
Windows nimmt weiterhin eine führende Position im Markt für PC-Betriebssysteme ein. Daneben zählen Office-Anwendungen, Microsoft 365 und Windows Server zu den marktbeherrschenden Produkten des Unternehmens. Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit hat sich in den letzten Jahren zunehmend in die Cloud verlagert, wobei Microsoft mit seiner Plattform Azure neben Amazon Web Services (AWS) eine der führenden Positionen innehat.
Zudem sind neuere Schlüsseltechnologien wie Künstliche Intelligenz (KI) und Machine Learning in Microsofts Ökosystem integriert, was durch Kooperationen, etwa mit OpenAI, weiter gestärkt wird.
Wettbewerbsvorteile durch vernetztes Portfolio und Technologieführerschaft
Microsofts Stärke liegt in der umfassenden Verzahnung seiner Produkte. Unternehmen, die auf Microsoft-Produkte angewiesen sind, profitieren von der Integration zahlreicher Anwendungen, was deren Wechsel zu anderen Anbietern erschwert.
Für Softwareentwickler ist es wichtig, ihre Produkte mit Microsoft-Lösungen kompatibel zu machen, da die von Microsoft gesetzten Standards weltweit dominieren. Hierbei tritt Microsoft nicht nur als Plattformanbieter, sondern oft auch als direkter Wettbewerber auf, was zu einer doppelten Rolle des Unternehmens führt.
Die kontinuierliche Expansion in neue Märkte und die Bündelung von Angeboten verschaffen Microsoft zusätzliche Wettbewerbsvorteile.
Künstliche Intelligenz und Cloud stärken die Marktposition
Auch die Bedeutung von Künstlicher Intelligenz wächst in Microsofts Produktportfolio kontinuierlich. Der KI-Assistent Copilot ist bereits in viele Microsoft-Produkte integriert. Durch seine starke Präsenz im Cloud-Geschäft und Kooperationen mit innovativen Anbietern kann Microsoft seine KI-Modelle als Dienste über Azure anbieten und diese in die eigene Softwarelandschaft integrieren. Diese Verflechtung von Cloud- und KI-Diensten stärkt die marktübergreifende Bedeutung des Unternehmens weiter.
Auswirkungen der Entscheidung und internationale Regulierung
Die Entscheidung des BKartA gilt für das gesamte Microsoft-Ökosystem und nicht nur für einzelne Produkte. Gleichzeitig unterliegt Microsoft als „Gatekeeper“ in der EU dem Digital Markets Act (DMA), dessen Regulierung jedoch derzeit nur Windows und LinkedIn umfasst. In Deutschland ermöglicht die Entscheidung des BKartA dem Amt jedoch, auch außerhalb des Geltungsbereichs des DMA wettbewerbsgefährdende Praktiken zu untersagen. Die Regelung nach § 19a GWB ist auf fünf Jahre befristet. Innerhalb dieses Zeitraums wird Microsoft einer verstärkten Missbrauchsaufsicht unterliegen, wobei mögliche Verfahren zur Untersuchung konkreter Verhaltensweisen noch nicht eingeleitet wurden.
Unser Fazit
DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt die Entscheidung des BKartA ausdrücklich. Bisher sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen des kooperierenden Mittelstands erheblich benachteiligt, da ihnen der Zugang zu den für neue digitale Geschäftsmodelle notwendigen Daten verwehrt blieb.
Große Tech-Unternehmen und Online-Plattformen, deren Wachstum und Marktdominanz maßgeblich auf der Sammlung und exklusiven Nutzung von Nutzerdaten basieren, bieten mittelständischen Unternehmen kaum Chancen, wettbewerbsfähige Geschäftsmodelle zu entwickeln. Mit der erweiterten Aufsicht durch das BKartA auch für Microsoft wird ein wichtiger Schritt in Richtung eines dringend benötigten fairen Wettbewerbsumfelds unternommen.