DER MITTELSTANDSVERBUND zur Aussetzung des Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetzes
DER MITTELSTANDSVERBUND unterstützt den Vorschlag des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, ausdrücklich, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz bis zur Umsetzung der EU-Lieferketten-Richtlinie auszusetzen.
Berlin, 07.06.2024 – „Ein Jahr im Umgang mit den neuen Pflichten zeigt uns, dass gerade mittelständische Unternehmen die Hauptlast der neuen Verpflichtungen tragen: Informationen müssen gesammelt und ausgewertet werden. Die Diskussion um die neuen europäischen Vorschriften haben dabei viel Unruhe mit sich gebracht. Ein Dispens von zwei Jahren ist daher absolut sinnvoll, um die notwendigen Prozessumstellungen vorzunehmen.“, meint daher Dr. Henning Bergmann, Hauptgeschäftsführer, DER MITTELSTANDSVERBUND.
Hinsichtlich der Umsetzung der europäischen Richtlinie fordert Dr. Bergmann ausdrücklich, sich streng an die europäischen Vorgaben zu halten, um Überforderungen gerade im Mittelstand zu vermeiden. Verbunden damit besteht die Hoffnung, dass sich eine bürokratiearme und vor allem einheitliche Umsetzung im gesamten Binnenmarkt realisieren lässt – ganz im Sinne des Europäischen Binnenmarktes.