Datensicherheit: Durchbruch in Sicht
Datensicherheit betrifft jedermann. Auch die Europäische Kommission hat das erkannt. Eine Datenschutzgrundverordnung ist integraler Bestandteil der Digitalstrategie.
Brüssel, 06.05.2015 — Voraussichtlich Ende 2015 sollen die Verhandlungen über den Vorschlag zur Datenschutzgrundverordnung abgeschlossen sein. Damit werden erstmalig harmonisierte Regeln hinsichtlich der Verwendung personenbezogener Daten in der EU aufgestellt. Die Verordnung regelt das Spannungsverhältnis des Dateninhabers gegenüber dem Datenverarbeiter.
Doch was ist mit den internen Prozessen zur Datensicherheit? Mit der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation besteht für die Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze ein Pflichtenkatalog. Nach Auffassung der Kommission sind diese Vorschriften jedoch nicht mehr zeitgemäß. Neue, zumeist internetbasierte, Kommunikationsmittel würden nicht von dem Anwendungsbereich der Regelung erfasst, sodass Sicherheitslücken entstanden seien.
Die Kommission wird dazu im kommenden Jahr eine umfassende Überprüfung der bestehenden Regeln zur Datensicherheit durchführen. Damit erreicht werden soll zum einen ein höheres Datenschutzniveau. Zum anderen soll durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Datenschutzvorschriften auf neue Kommunikationsmittel auch gleiche Marktbedingungen zwischen den einzelnen Anbietern von Kommunikations-Dienstleistungen geschaffen werden.
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Datenschutzrichtlinie für elektronische KommunikationDie digitale Welt desw Ministerrats