EU plant Aufhebung von Geoblocking
Im Rahmen der Strategie zum digitalen Binnenmarkt plant die Europäische Kommission die Aufhebung von ungerechtfertigtem Geoblocking. Auch eine Sektoruntersuchung im Bereich E-Commerce ist vorgesehen.
Brüssel, 06.05.2015 — "Dieses Produkt ist in Ihrem Land nicht verfügbar". Mit dieser Mitteilung wird Verbrauchern oft der Kauf von Waren oder Dienstleistern ausländischer Unternehmen verwehrt. Die Europäische Kommission plant im Rahmen der Digitalstrategie die Aufhebung sog. Geoblocking-Verfahren.
Geoblocking versteht die Kommission als eine Vielzahl von Verhaltensweisen von Unternehmern:- kompletten Sperrung von Webseiten für ausländische Verbraucher
- Verweigerung des Verkaufs von Waren und Online-Dienstleistungen an Verbraucher aus anderen Mitgliedstaaten
- Umleitung auf eine lokale Webseite des Verbrauchers – inklusive anderer Preise und Angebote.
- Anpassung des Preises für Ware oder Produkt nach Herkunft des Verbrauchers (rückverfolgbar über dessen IP-Adresse), benutzter Internetbrowser (Firefox, Safari etc.) oder das benutzte Endgerät (PC oder Tablet, Apple oder ein anderes Produkt)
Sektoruntersuchung soll Geoblocking aufdecken
Wettbewerbskommissarin, Magrethe Vestager, plant hierfür eine Sektoruntersuchung im Bereich E-Commerce. Der Schwerpunkt wird auf Waren und Dienstleistungen liegen, bei denen der elektronische Handel eine besonders wichtige Rolle spielt (z. B. Elektronik, Bekleidung, Schuhe und digitale Inhalte). Die Untersuchung erstreckt sich auf alle EU-Mitgliedstaaten.Neben der rechtlichen Fragmentierung sollen auch faktische Barrieren im digitalen Binnenmarkt – Sprache oder Einkaufspräferenzen – untersucht werden. Ein Schwerpunkt wird auch das Verhalten der Unternehmer sein. Es bestünde Grund zur Annahme, dass sich einige Unternehmen den Binnenmarkt – online und offline – unter Hilfenahme von Geoblocking aufgeteilt hätten, so Vestager. Die Ergebnisse könnten die Grundlage für weitere Schritte sein.
DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt die geplante Untersuchung. Bereits im Vorfeld machte der Spitzenverband die Kommission auf die besondere Situation des kooperierenden Mittelstands aufmerksam. "Neu hinzugekommen ist die Aussage, dass die einseitige Weigerung von Unternehmen, Waren und Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten anzubieten, näher untersucht werden sollen. Das Prinzip der Vertragsfreiheit muss an dieser Stelle unbedingt eingehalten werden", weist der Leiter des MITTELSTANDSVERBUND-Büros in Brüssel, Tim Geier auf die Verantwortung der Unternehmen hin.
Ohne die noch vorzunehmende rechtliche Harmonisierung sei ein Geschäftsverkehr über die Grenzen von einer Vielzahl rechtlicher und tatsächlicher Probleme begleitet. Die Entscheidung, grenzüberschreitend tätig zu werden, sollte daher ausschließlich bei den Unternehmen selbst liegen, so Geier.