EU-Kommission will Entgelte für Kreditkarten deckeln

Die europäische Kommission hat am 24. Juli einen Verordnungsentwurf vorgestellt, der die Interbankenentgelte für Kredit- bzw. Debitkarten auf 0,3 bzw. 0,2 Prozent des Umsatzes beschränken soll.

Brüssel, 25.07.2013 — Die Kommissare Joaquín Almunia (Wettbewerb) und Michel Barnier (Binnenmarkt) haben am 24. Juli einen Verordnungsentwurf vorgestellt, der die Interbankenentgelte für Kredit- bzw. Debitkarten auf 0,3 bzw. 0,2 Prozent des Umsatzes beschränken soll.

Die Kommission verhandelt bereits seit Jahren mit Mastercard und Visa über die "Interchange-Fees", die sich in Europa zwar unterscheiden, aber überall als zu hoch empfunden werden. Die Teilerfolge dieser Verhandlungen reichen der Kommission nicht aus. Deswegen hat sie nun einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der die Bankentgelte für Kredit- und Debitkarten deckeln soll.

Die Verordnung bezieht sich auf Systeme, in den Service-Provider auf den betroffenen Bankenseiten und Netzbetreiber involviert sind, um sogenannte "4-" oder "3-Parteien-Systeme". Die Kommission kritisiert, dass die Entgelte nicht mit den Händlern ausgehandelt werden, obwohl sie die Kosten zu tragen haben und kein zusätzliches Entgelt für die ihnen entstehenden Kosten verlangen können. Aufgrund des Wettbewerbsdrucks können Händler auch nicht die Annahme der vorgelegten und bei Verbrauchern akzeptierten Karten verweigern. Im Ergebnis werden die von den Händlern als zu hoch empfundenen Kosten in die Verkaufspreise einkalkuliert, so dass sie im Ergebnis sogar von allen – auch den barzahlenden – Verbrauchern getragen werden.

Verbraucherverbände und das Bundesverbraucherministerium begrüßen den Regelungsvorschlag. Kreditkartenherausgeber drohen allerdings bereits, dass sie die Entgelte, die wegen der Deckelung dann nicht mehr erhoben werden können, auf höhere Kartengebühren umlegen werden. Das Bundeskartellamt hat im Rahmen der Konsultation deutlich gemacht, dass es eine staatliche Preisfestsetzung nicht favorisiert. Die Wettbewerbshüter sind vielmehr der Auffassung, dass eine Öffnung des Wettbewerbs erreicht werden müsse. Dies umfasse die Möglichkeit von eigenen Preisverhandlungen der betroffenen Unternehmen.

DER MITTELSTANDSVERBUND hat vor diesem Hintergrund Gespräche mit Bankengruppen aufgenommen, um akzeptable Gebühren für das Girocard-Geschäft auszuhandeln. Die Deutsche Kreditwirtschaft ermöglicht direkte Preisverhandlungen über Entgelte für die Girozahlung im Rahmen des sogenannten "Konzentratorenmodells". Zwar ist das Girocard- oder EC-Kartengeschäft von dem Kommissionsentwurf nicht direkt betroffen. Dadurch, dass die Kommission in dem Entwurf aber eine Vorstellung über den akzeptablen Höchstpreis für Zahlungstransaktionen im elektronischen Zahlungsverkehr äußert, wird sich dies auch auf das eigentlich nicht betroffene Zahlung mit EC-Karten auswirken.

Dem Verordnungsvorschlag müssen nun das EU-Parlament und der Rat zustimmen. Erfahrungsgemäß kann das Gesetzgebungsverfahren bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen. Sollte die Verordnung dann in der jetzigen Form beschlossen worden sein, wäre sie in den ersten zwei Jahren zunächst nur das innergemeinschaftliche Kreditkartengeschäft anwendbar. Erst nach weiteren zwei Jahren würde auch das innerstaatliche Kreditkartengeschäft in den Anwendungsbereich des europäischen Gesetzes fallen.

Im Verhältnis dazu geht DER MITTELSTANDSVERBUND davon aus, dass die Verhandlungen mit den Bankengruppen bereits 2014 zu deutlich niedrigeren Gebühren für die Handels- und Handwerksunternehmen führen wird.

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