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Girocard-Gebühr: Oligopol statt Banken-Kartell?

Am 8. April hat das Bundeskartellamt die einheitliche Händlergebühr von 0,3 Prozent für EC-Kartenzahlungen gekippt. Ab November soll sie durch bilateral verhandelte Gebühren ersetzt werden. DER MITTELSTANDSVERBUND warnt vor einer einseitigen Bevorzugung der Netzbetreiber.

Berlin, 25.04.2014 — "Ein einheitlich durch die Banken festgelegtes Entgelt beschränkt den Wettbewerb", heißt es in einer Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 8. April. Und für den Chef der Wettbewerbshüter, Andreas Mundt, gibt es dafür auch keine Rechtfertigung. Damit ist es offiziell: die einheitliche Händlergebühr von 0,3 Prozent auf EC-Kartenzahlungen wandert in die Geschichtsbücher. Bis November sollen bilateral verhandelte Gebühren für Preiswettbewerb sorgen.

Für den MITTELSTANDSVERBUND zunächst eine gute Nachricht. Der Spitzenverband verhandelt bereits seit über einem Jahr als sogenannter Konzentrator mit den Banken. Er war im Interesse der ihm angeschlossenen rund 200.000 mittelständischen Unternehmen, die in Verbundgruppen des Handels und Handwerks kooperieren, auf der Grundlage des zunächst von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) vorgeschlagenen Konzepts tätig geworden. Danach sollte eine Lösung für die Abwicklung der Girocard-Entgelte gefunden werden. Dennoch verwiesen die Banken im Laufe der Verhandlungen immer wieder auf technische Schwierigkeiten.

Nachdem DER MITTELSTANDSVERBUND bei der Ausgestaltung der technischen Abwicklung wenig Unterstützung erhielt, wandte er sich im Februar an das Bundeskartellamt. Dieses teilte mit, dass es nicht mehr an dem zunächst geplanten Nebeneinander von bilateralen Vereinbarungen und den festen EC-Kartengebühren festhalten wolle. Vielmehr sollten innerhalb weniger Monate möglichst alle Händler bilaterale Vereinbarungen abgeschlossen haben. So kamen die Netzbetreiber als Konzentratoren ins Spiel. "Denn nur sie verfügen über die notwendige technische Infrastruktur, um die Gebühren sofort abwickeln zu können", sagt Dr. Marc Zgaga, stellvertretender Geschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES.

Die Netzbetreiber haben gegenüber unabhängigen Konzentratoren also einen eindeutigen Wettbewerbsvorteil. Als ob das noch nicht ausreichen würde, lässt sich der Präsident des Bundeskartellamtes in der genannten Pressemitteilung noch folgendermaßen zitieren: "Derartige Verhandlungen sind aber nun auch für kleine Händler über ihre jeweiligen Netzbetreiber möglich. Durch den Systemwechsel werden nun die Voraussetzungen für Preiswettbewerb geschaffen."
Wie freier Wettbewerb durch das Ersetzen eines Kartells mit einem Oligopol, also einer marktbeherrschenden Position, geschaffen wird, weiß wohl nur der Chef des Kartellamtes. Deswegen hat sich der Präsident des MITTELSTANDSVERBUNDES, Wilfried Hollmann, am 11. April in einem Brief an Mundt gewandt.

Er schreibt darin: "In dieser sehr schwierigen und unbefriedigenden Situation stößt Ihre Äußerung auf unser Unverständnis. Die Netzbetreiber sind aus unserer Sicht keine Vertreter der Händler, sondern eigenständige Dienstleister. Ob und wieviel von den über die Netzbetreiber ausgehandelten Konditionen beim Einzelhandel ankommt, ist fraglich. Die von Ihnen als Modell dargestellte Möglichkeit ersetzt das Kartell der Banken bestenfalls durch ein Oligopol der Netzbetreiber; die negativen Wirkungen für den mittelständischen Handel bleiben.

Wichtiger noch ist aber, dass Sie als Präsident des Bundeskartellamtes mit der Äußerung, dass die kleinen Händler über ihre jeweiligen Netzbetreiber als Konzentratoren in den Genuss von bilateral ausgehandelten Entgelten kommen können, die Empfehlung, zumindest aber das Signal geben, dass die Netzbetreiber die geborenen Konzentratoren sind. Wir als MITTELSTANDSVERBUND sehen unsere Situation als Konzentrator für kleine und mittlere Unternehmen damit erheblich verschlechtert und stellen uns die Frage, ob wir vor diesem Hintergrund von den beteiligten Marktteilnehmern überhaupt noch Unterstützung bei der technischen Abwicklung erwarten dürfen."


Eine Antwort des Bundeskartellamtes steht noch aus. "DER MITTELSTANDSVERBUND wird sich im Interesse seiner Mitgliedskooperationen weiter beharrlich dafür einsetzen, dass die vom Kartellamt in Aussicht gestellte faire Wettbewerbssituation auch Realität wird", erklärt der Hauptgeschäftsführer Dr. Ludwig Veltmann.

In einem Round-Table-Gespräch informiert DER MITTELSTANDSVERBUND Kooperationen, die an der sogenannten "Girocard-Aktion" teilnehmen, am 8. Mai um 11:00 Uhr an seinem Standort in Köln über den Sachstand. Interessenten sollten sich bis 30. April anmelden.



KONTAKT

Für Fragen stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung:

Dr. Günther Schulte
Jan Schmüser
Dr. Marc Zgaga

DER MITTELSTANDSVERBUND — ZGV e.V.
An Lyskirchen 14, 50676 Köln
Tel.: 0221/355371-0
Fax: 0221/355371-50
E-Mail: girocard@mittelstandsverbund.de

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