Insolvenzanfechtung: Rückenwind aus der Union
Für die notwendige Reform der Insolvenzanfechtung gibt es weiteren Rückenwind aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. MITTELSTANDSVERBUND-Präsident Wilfried Hollmann fordert die Bundesregierung auf, das Problem schnell und umfassend zu lösen.
Berlin, 07.09.2014 — DER MITTELSTANDSVERBUND erhält für seine Forderung, die Insolvenzanfechtung zu reformieren, weiteren Rückenwind aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. "Derartige Schilderungen bestärken uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Auffassung, dass es im Bereich der Vorsatzanfechtung gemäß § 133 InsO zu gesetzlichen Änderungen kommen muss", schreibt die Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, in einer Antwort auf das Schreiben des MITTELSTANDSVERBUNDES an den Vorsitzenden Volker Kauder. Zwischenzeitlich lägen zahlreiche Lösungsvorschläge für das Problem auf dem Tisch.
In den Diskussionen mit dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) und der SPD werde sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür einsetzen, dass "Vorgänge wie Ratenzahlungsvereinbarungen oder Stundungszahlungen für sich genommen nicht mehr Anlass für eine Anfechtung sein dürfen und das Risiko einer Anfechtung auch in zeitlicher Hinsicht deutlich begrenzt wird", schreibt Winkelmeier-Becker.
Außerdem werde sich die Unionsfraktion dafür stark machen, dass das Problem möglichst kurzfristig gelöst werde. "Wir sprechen uns dafür aus, die notwendigen Änderungen im Rahmen des gegenwärtig im Bundestag beratenen Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen vorzunehmen", schreibt die Unionspolitikerin weiter.
Der Präsident des Spitzenverbandes des kooperierenden Mittelstandes fordert eine schnelle und umfassende Lösung des Problems. Er betont, dass die Reduzierung der Anfechtungsdauer zur Herstellung von Planungs- und Rechtssicherheit nicht ausreichend sei. "Wesentliche Zielsetzung muss daher sein, im Wirtschaftsleben übliche Vorgänge wie zum Beispiel Ratenzahlungsvereinbarungen oder Stundungszusagen gesetzlich derart zu definieren, dass sie für sich genommen nicht mehr Anlass für eine Vorsatzanfechtung sein können", erklärt Wilfried Hollmann.
In einem Forderungspapier hatte DER MITTELSTANDSVERBUND Bundesjustizminister Heiko Maas bereits am 20. Januar ausführlich dargelegt, warum die derzeitige Fassung des § 133 InsO und die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sowie die Praxis der Insolvenzverwalter besonders mittelständischen Unternehmen große Probleme bereiten.
So besteht gerade für Verbundgruppen und ihre Anschlusshäuser oft das Risiko, wegen des Abschlusses einer Ratenzahlungsvereinbarung oder einer Rücklastschrift durch den (späteren) Insolvenzverwalter des Kunden auf Rückzahlung in Anspruch genommen zu werden. Und das bis zu zehn Jahre nach Erhalt der Gelder. DER MITTELSTANDSVERBUND fordert von der Politik seit Langem eine Korrektur dieses unhaltbaren Zustands.Weitere Informationen: