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Reform der Insolvenzanfechtung: Es geht voran!

DER MITTELSTANDSVERBUND konnte sich mit seiner Forderung, die notwendige Reform des Insolvenzanfechtungsrechtes im Koalitionsvertrag zu verankern, durchsetzen. Auch ein aktuelles Gespräch mit Bundeswirtschafts- sowie Justizministerium gibt Anlass zur Hoffnung.

Berlin, 05.12.2013 — DER MITTELSTANDSVERBUND setzt sich seit längerer Zeit für die Reform des Insolvenzanfechtungsrechts, insbesondere des Tatbestands zur Vorsatzanfechtung gemäß § 133 Insolvenzordnung (InsO), ein.

Die Kritik richtet sich dabei auf die derzeitige Gesetzesfassung sowie die hierzu ergangene – aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES – ausufernde Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach für Verbundgruppen und andere Unternehmen das zumindest latente Risiko besteht, wegen des Abschlusses von Ratenzahlungsvereinbarungen oder sonstigen Kenntnis vermutenden Umständen im Sinne des Insolvenzrechts durch den (späteren) Insolvenzverwalter auf Rückzahlung der vereinnahmten Gelder in Anspruch genommen zu werden. Häufig stützen sich dabei die Insolvenzverwalter lediglich auf die Existenz einer solchen Ratenzahlungsvereinbarung oder Rücklastschrift, um systematisch alle damit zusammenhängenden Rechtshandlungen bis zu zehn Jahre rückwirkend anzufechten.

Besonders unverständlich: Verbundgruppen in der Rechtsform der Genossenschaft unterliegen dem in § 1 Genossenschaftsgesetz festgelegten Förderauftrag. Dies bedeutet, dass der Zweck der Genossenschaft darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Aber auch nichtgenossenschaftlich organisierte Verbundgruppen haben in der Regel diesen Förderauftrag im Gesellschaftsvertrag verankert. So übernehmen Verbundgruppen gerade auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Verantwortung gegenüber ihren Anschlusshäusern und unterstützen diese – auch finanziell. Eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen konnte so erhalten werden.

Umfrage bestätigt Kritik des MITTELSTANDSVERBUNDES

Dies bestätigt auch eine repräsentative Befragung der Verbundgruppen im MITTELSTANDSVERBUND. Danach lag der Anteil der Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten (also Auffälligkeiten im Debitorenmanagement, ohne dass bereits konkrete Insolvenzgründe vorliegen) in der Zeit von 2010 bis 2013 bei ca. 23 Prozent (11.392). Davon musste letztlich in fast 7 Prozent aller Fälle (754) Insolvenz angemeldet werden. Etwa jede fünfte Insolvenz (150) wurde dabei vom Insolvenzverwalter zum Anlass genommen, Vorsatzanfechtungen geltend zu machen und Gelder zurückzufordern. In über 90 Prozent der Fälle mit Zahlungsschwierigkeiten (10.585) konnten dagegen die Mitgliedsunternehmen der Verbundgruppen durch entsprechende Maßnahmen "gerettet"/saniert werden. Fast 50 Prozent der Sanierungsmaßnahmen bezogen sich dabei auf Valutierungen, Stundungen, sowie Ratenzahlungsvereinbarungen.

An der im November vom MITTELSTANDSVERBUND durchgeführten Umfrage bei den Verbundgruppen beteiligten sich 80 Verbundgruppen mit dahinterstehenden fast 50.000 Anschlusshäusern.


Insolvenzanfechtung im Koalitionsvertrag

Es ist sehr erfreulich, dass sich DER MITTELSTANDSVERBUND mit seiner vehementen Forderung nach Aufnahme dieses wichtigen Themas in den Koalitionsvertrag letztlich durchsetzen konnte. Hier ist nun unter der Überschrift "Rechtsrahmen" festgehalten:

"Zudem werden wir das Insolvenzanfechtungsrecht im Interesse der Planungssicherheit des Geschäftsverkehrs sowie des Vertrauens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ausgezahlte Löhne auf den Prüfstand stellen."


Damit ist sichergestellt, dass das federführende Bundesjustizministerium mit einem entsprechenden Prüfauftrag betraut werden wird, sobald die neue Bunderegierung steht und die entsprechenden Personalien beschlossen sind.


Verband im Gespräch mit Wirtschafts- und Justizministerium

Im Rahmen eines am 4. Dezember auf Initiative u.a. des MITTELSTANDSVERBUNDES anberaumten Gesprächs mit dem Bundeswirtschafts- sowie Justizministerium in Berlin konnte noch einmal die Notwendigkeit sowie Dringlichkeit für eine Reform der Vorsatzanfechtung dargestellt werden. Wegen der sehr weitreichenden Auslegung des § 133 InsO durch den BGH sowie die daraus resultierende Praxis der Insolvenzverwalter besteht für Verbundgruppen und andere Lieferanten eine hohe Rechtsunsicherheit in Form einer viele Jahre andauernden und stets latenten Gefahr der Vorsatzanfechtung. Dies führt dazu, dass Verbundgruppen und Lieferanten streng genommen keine Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen mehr gewähren können, wenn sich nicht Gefahr laufen wollen, angefochten zu werden.

Der ebenfalls an dem Gespräch teilnehmende Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Patrick Sensburg (CDU) unterstützte diese Argumentation und stellte mit Hinweis auf den im Koalitionsvertrag verankerten Prüfauftrag in Aussicht, dass der Bundestag möglicherweise schon in Kürze eine Änderung der Vorschriften zur Vorsatzanfechtung angehen werde. Der nächste Schritt wäre dabei eine Expertenanhörung im Bundestag. Diese könnte gegebenenfalls bereits im Frühjahr 2014 durchgeführt werden. Die Vertreter des Bundesjustizministeriums, die sich zunächst sehr reserviert gezeigt hatten und die geltende Rechtslage in einem ersten Schritt lediglich evaluieren wollten, waren am Ende der Diskussion aufgeschlossener und hielten insbesondere gesetzliche Klarstellungen für möglich.

DER MITTELSTANDSVERBUND wird am Ball bleiben und über die weiteren Geschehnisse berichten.


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