Achtung: Energieausweiskontrolle

Seit der Reform der Energieeinsparverordnung müssen auch Eigentümer und Mieter eines bestehenden Gebäudes einen Energieausweis vorzeigen, wenn das Gebäude verkauft oder neu vermietet wird. Mitglieder des MITTELSTANDSVERBUNDES können diesen zu einem Vorzugspreis beantragen.

Berlin/Köln, 11.02.2014 – Die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) führt nicht nur bei Neubauten zu verschärften Anforderungen. Auch Eigentümer und Mieter von bestehenden Gebäuden müssen eine Reihe von Neuerungen beachten. So ist bereits jetzt ein Energieausweis notwendig, wenn ein Gebäude verkauft oder neu vermietet werden soll.

Die Energieeinsparverordnung soll die Energieeffizienz von Gebäuden erhöhen. Das Verfahren zur Änderung der EnEV wurde durch den Beschluss der Bundesregierung vom 16.10.2013 abgeschlossen. Die Novellierung ist am 21.11.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und wird am 1. Mai in Kraft treten.

Der Ausweis dient zur energetischen Bewertung eines Gebäudes. Ausgestellte Energieausweise müssen ab dem 1. Mai in Gebäuden mit einer Grundfläche mit Publikumsverkehr von über 500 m² an einer gut sichtbaren Stelle angebracht werden. MITTELSTANDSVERBUND-Geschäftsführer, Jan Schmüser, stellt klar, dass es keine generelle Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen gibt. Jedoch rät er Mittelständlern dazu, bereits jetzt die Ausstellung eines Energieausweises zu beantragen. "Entgegen anderslautenden Veröffentlichungen müssen nicht alle Geschäfte mit mehr als 500 m² Grundfläche zwingend einen Energieausweis erstellen lassen. Nur der Aushang bereits ausgestellter Energieausweise ist verpflichtend. Allerdings ist für alle Ausweise, die nach dem 1. Mai ausgestellt werden, eine Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik erforderlich", erklärt Schmüser. Und diese sei mit zusätzlichen Kosten für die Händler verbunden.

Die Schwestergesellschaft des MITTELSTANDSVERBUNDES, ServiCon Service Consult eG, bietet den Mitgliedern des Spitzenverbandes der Mittelstandskooperationen sowie deren angeschlossenen Unternehmen bereits heute die Möglichkeit, den Energieausweis zu einem Vorzugspreis von 124 Euro durch das renommierte Institut für Bau-, Umwelt- und Solarforschung (IBUS) ausstellen zu lassen. "Reagieren Sie frühzeitig und sparen Sie die Kosten für die Registrierung", appelliert Schmüser an die MITTELSTANDSVERBUND-Mitglieder.Zur Beantragung des Energieausweises muss dieses Formular ausgefüllt an folgende E-Mailadresse gesendet werden: EnergieausweisServiCon@ibus-berlin.de.

Weitere Informationen:

KONTAKT

Für Fragen steht Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung:

Ernst Panse


DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V.
An Lyskirchen 14, 50676 Köln
Tel.: 0221/355371-48
Fax: 0221/355371-50
E-Mail: e.panse@mittelstandsverbund.de

Seite drucken

Zurück zur Übersicht