Arbeitskampfmaßnahmen drohen Nahrungsmittelversorgung in der Flutkatastrophe zu gefährden

Mögliche Arbeitskampfmaßnahmen im Großhandel könnten die derzeit ohnehin schwierige Versorgungslage in den Flutgebieten zusammenbrechen lassen. DER MITTELSTANDSVERBUND appelliert an die Unternehmen sowie an die Arbeitnehmer und ver.di, den Tarifkonflikt nicht auf dem Rücken der flutgeschädigten Verbraucher auszutragen.

Berlin, 12.06.2013 — Im immer noch von der Flutkatastrophe betroffenen Sachsen droht den Menschen ein zusätzliches Problem: mögliche Arbeitskampfmaßnahmen im Großhandel könnten die derzeit ohnehin schwierige Versorgungslage in den Flutgebieten zusammenbrechen lassen.

Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES bedauert, dass in den aktuell laufenden Tarifverhandlungen für den sächsischen Großhandel bislang keine Einigung gefunden werden konnte. Der Verband befürchtet, dass trotz der konstruktiven Gespräche mit ver.di und gemeinsam gefundenen Lösungsansätzen noch in dieser Woche mit Arbeitskampfmaßnahmen zu rechnen ist.

Besonders die Unternehmen des Nahrungsmittelgroßhandels könnten dann ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Denn Nahrungsmittelläger sind in die Notfallplanung der Behörden eingebunden. Bei Naturkatastrophen können die Behörden auf die dortigen Bestände zugreifen. Die Unternehmen müssen dann die Verfügbarkeit und den Zugang zu den Beständen sicherstellen.

Veltmann appelliert an die Unternehmen sowie an die Arbeitnehmer und ver.di: "Zeigen Sie in dieser schwierigen Lage Solidarität mit den Menschen im Land, lassen Sie sie nicht im Stich!" Für die nächste Tarifverhandlung, die am 21. Juni stattfindet, zeichne sich bereits eine Einigung ab; die Arbeitgeber stünden laut Veltmann dafür bereit.

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