Betriebsrenten: Schadenvolumen 2013 auf niedrigem Niveau
Der PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN VVaG hat in seiner Mitgliederversammlung am 1. Juli in Köln den Geschäftsbericht für 2013 vorgelegt. Das Schadenvolumen lag demnach auf niedrigem Niveau. Für 2014 wird ein Beitragssatz von etwa 2 Promille erwartet.
Köln, 01.07.2013 — Der PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN VVaG, gesetzlich bestimmter Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland sowie im Großherzogtum Luxemburg, hat den Geschäftsbericht für sein 39. Geschäftsjahr vorgelegt. Ende 2013 waren beim PSVaG 93.765 (Vorjahr 93.031) Arbeitgeber mit insolvenzsicherungspflichtiger betrieblicher Altersversorgung gemeldet. Insgesamt stehen 10,7 Mio. (Vorjahr 10,5) Versorgungsberechtigte, davon 4,1 Mio. Rentner und 6,6 Mio. Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften unter Insolvenzschutz. Hieraus ergibt sich die große sozialpolitische Bedeutung der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung.
Die Zahl der den PSVaG treffenden Insolvenzen ist im Jahr 2013 auf 668 gestiegen (Vorjahr 642). Die Anzahl der zu sichernden Renten und Anwartschaften ist mit zusammen 27.454 deutlich niedriger als im Vorjahr (Vorjahr 41.915). Das Schadenvolumen summierte sich auf 780,7 Mio. Euro (Vorjahr 1.264,8 Mio. Euro). Eine Übersicht über die Entwicklung des PSV seit Beginn des Geschäftsbetriebes 1975 finden Sie hier.
Das Beitragsvolumen betrug 544,2 Mio. Euro (Vorjahr 916,8 Mio. Euro). Es ergab sich aufgrund einer Beitragsbemessungsgrundlage von 312 Mrd. Euro (Vorjahr 304 Mrd. Euro) und einem Beitragssatz von 1,7 Promille (Vorjahr 3,0 Promille). Der durchschnittliche Beitragssatz für die bisherigen 39 Geschäftsjahre des PSVaG errechnet sich mit 3,0 Promille; über die letzten fünf Jahre beträgt er 4,5 Promille, über die letzten zehn Jahre 3,9 Promille.
Aufgrund der im Jahr 2006 begonnenen Nachfinanzierung der bis zum 31.12.2005 aufgelaufenen "Altlast" von rd. 2,2 Mrd. Euro aus gesicherten Anwartschaften hat der PSVaG zusätzliche Mittel von 98,7 Mio. Euro vereinnahmt. Allen gesicherten Anwartschaften stehen inzwischen Deckungsmittel von 2.702 Mio. Euro gegenüber. D.h., diese Anwartschaften, deren Barwert zum 31.12.2013 rd. 3,4 Mrd. Euro beträgt, sind nunmehr zu 79 Prozent kapitalmäßig bedeckt. Die Nachfinanzierung läuft noch über weitere acht Jahre und wird im Jahr 2021 abgeschlossen sein.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2013 betrug rd. 4,8 Mrd. Euro. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist Erträge aus Kapitalanlagen von netto 94,7 Mio. Euro aus sowie 163,4 Mio. Euro Überschussbeteiligung vom Konsortium der deutschen Lebensversicherungswirtschaft, mit dem der PSVaG bei der Abwicklung der übernommenen Renten zusammenarbeitet. Dem Ausgleichsfonds wurden 74,2 Mio. Euro zugeführt. Dieser enthält nun rd. 1,24 Mrd. Euro.
Die Beruhigung der Schadenentwicklung, die in den letzten Monaten des Jahres 2013 festzustellen war, hat sich Anfang 2014 fortgesetzt. Hier ist ein Rückgang von derzeit 20 Prozent festzustellen. Die Insolvenzübersicht über das erste Halbjahr 2014 finden Sie hier. Für das laufende Jahr 2014 ist - sofern Großschäden ausbleiben - von einer weiterhin günstigen Schadensituation auszugehen. Der Beitragssatz könnte dann nach jetziger Aussage des PSVaG bei etwa 2 Promille liegen. Der genaue Beitragssatz wird durch Mitgliederschreiben im November 2014 mitgeteilt.
Dies verkündete auf der Mitgliederversammlung des PSVaG, an der traditionell auch DER MITTELSTANDSVERBUND teilnahm und zahlreiche Verbundgruppen mit ihrer Stimme vertrat, der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Dieter Hundt.
Darüber hinaus wurden einige Satzungsänderungen beschlossen. Von Bedeutung ist insbesondere die Änderung der Dotierung der Verlustrücklage (§ 5 Abs. 1 der Satzung), die künftig mind. 2,5 Prozent und max. 5 Prozent des Barwertes der gesicherten Anwartschaften betragen soll. Damit soll künftig sichergestellt werden, dass die gesetzlich vorgegebene Mindestsolvabilität - anders als bisher - grundsätzlich immer allein durch die Verlustrücklage gewährleistet ist.
Dies ermöglicht, dass künftig der Ausgleichsfonds des PSV bei einem hohen Schadensjahr ggf. vollständig - und nicht wie bisher maximal zur Hälfte - zur Dämpfung des Beitragssatzes herangezogen werden kann. Außerdem ermöglicht die angepasste Dotierung der Verlustrücklage Änderungen beim Ausgleichsfonds, die derzeit zwischen dem PSV, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen sowie dem Bundesarbeits- und Bundesfinanzministerium abgestimmt werden: Anders als bisher soll sich danach die Zuführungsregel des Ausgleichsfonds an der Schadenbeitragsbelastung orientieren und antizyklisch ausgestaltet sein. Hiernach soll der Ausgleichfonds künftig nur noch in Jahren mit geringen bis mittelhohen Schäden dotiert werden und immer dann herangezogen werden, wenn sonst ein Beitragssatz von über 5 Promille festzusetzen wäre.
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