Bundesregierung ändert Spielregeln für geförderte Energieberatungen

Am 12. November ist die neue Förderrichtlinie für Energieberatungen im Mittelstand im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. DER MITTELSTANDSVERBUND konnte sich mit seiner Forderung, dass die geförderte Energieberatung auch Kleinstunternehmen geöffnet wird, durchsetzen.

Berlin/Köln, 12.11.2014 — Um dem Klimawandel Einhalt zu gebieten und die deutschen Klimaschutzziele zu erfüllen, fördert die Bundesregierung die Verbesserung der Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe. Ein zentraler Baustein ist dabei seit 2012 die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand. Für das Jahr 2015 werden nun die Karten neu gemischt. Das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderbedingungen grundlegend überarbeitet. Am 12. November wurde die neue Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Energieberatung im Mittelstand soll Energieeinsparpotenziale in den Unternehmen ermitteln und umsetzen. Die Bundesregierung fördert die Beratung seit drei Jahren mit Zuschüssen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zum Jahresende geht diese Funktion über auf das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Doch der Wechsel der Bewilligungsstelle ist nicht das einzige, was sich zum Jahreswechsel ändert.

MITTELSTANDSVERBUND setzt sich mit Forderung durch

Die wichtigste Änderung betrifft Unternehmen, die Netto-Energiekosten von weniger als 5.000 Euro im Jahr haben. Hier konnte sich DER MITTELSTANDSVERBUND mit seiner Forderung, die geförderte Energieberatung auch für diese Unternehmen zu öffnen, durchsetzen. "Zahlreiche Unternehmen konnten unser Projekt "Mittelstand für Energieeffizienz" nicht nutzen, weil sie knapp unter dieser Schwelle lagen", erklärt Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES. Gerade Fachgeschäften war damit eine Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen versagt. "Dass diese Schwelle nun gestrichen wurde, kann nur begrüßt werden", so Veltmann. Ab 2015 können auch Kleinstunternehmen eine geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen.


Neue 10.000-Euro-Schwelle entscheidet über Förderhöhe


Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt davon ab, ob die Unternehmen über oder unterhalb einer neu eingeführten Schwelle von 10.000 Euro Netto-Energiekosten liegen. Unterhalb der Schwelle ist eine Förderung von maximal 800 Euro vorgesehen. Oberhalb der Schwelle beträgt die maximale Förderung 8.000 Euro. Die maximale prozentuale Förderung beträgt in beiden Fällen 80 Prozent. Je höher das Beratungshonorar, je geringer der Förderanteil.

Bei Energiekosten von 5.000 bis 10.000 Euro sollte schnell gehandelt werden

Unternehmen mit Netto-Energiekosten zwischen 5.000 und unter 10.000 Euro rät DER MITTELSTANDSVERBUND noch in diesem Jahr einen Antrag auf Energieberatung bei der KfW zu stellen. Für diese Unternehmen ist die bis zum Jahresende geltende Förderrichtlinie besser, da die aktuelle Förderhöchstgrenze hier bei 6.080 Euro liegt. Im kommenden Jahr wird sie auf 800 Euro abgesenkt.

Weitere Neuerungen beim Verfahren


Die Förderung der Mittelstandsberatung durch die KfW sieht aktuell ein zweistufiges Verfahren vor: Erst eine Initialberatung, dann eine weiterführende Detailberatung. Bisher konnte das Unternehmen die Initial- und Detailberatung einzeln beantragen. Eine Initialberatung wurde dabei mit 80 Prozent bezuschusst, eine Detailberatung mit 60 Prozent. Diese Unterscheidung wird es ab dem 01.01.2015 nicht mehr geben. Neu ist auch, dass Förderanträge zukünftig direkt mit einem Kostenvoranschlag des Energieberaters eingereicht werden müssen. Dieser definiert die Förderhöhe.Positiv ist, dass der Gesetzgeber nun auch Umsetzungsberatung fördert, sofern sie direkt im Rahmen der Antragstellung beantragt wird. Offen ist noch, wie viel Zeit den Unternehmen eingeräumt wird, Fördergelder für die Umsetzungsberatung abzurufen. Diskutiert wird derzeit ein Zeitraum von 12 Monaten nach Bewilligung des Antrages (Zuwendungsbescheid).

Wie finde ich den passenden Energieberater?

Auch bei der Suche nach geeigneten Beratern ergeben sich Änderungen: Interessierte Unternehmen, die nach geeigneten Energieberatern suchen, können die KfW-Beraterbörse im Internet voraussichtlich nur noch bis spätestens Oktober nutzen. Dann wird die Seite abgeschaltet. Die Energieberater für das Programm "Mittelstandsberatung Energieeffizienz" werden ab 01.01.2015 dann in der Datenbank "Energie-Effizienz-Berater" integriert sein, in der derzeit bereits die Energieberater für den privaten Wohnungsbereich gelistet sind.Diese Datenbank sieht allerdings keine Bewertungen von Energieberatern für durchgeführte Projekte vor. Wer sich also über die Güte der Berater ein Bild machen will, sollte dies vorher tun. Zwar sollen die Bereiche Gewerbliche / Private Berater getrennt bleiben und eine Suche nach Branchen- und Beratungsschwerpunkten soll möglich sein. Die angesammelten Bewertungspunkte werden aber nach derzeitigem Stand nicht übertragen. Unternehmen, die am geförderten Projekt "Mittelstand für Energieeffizienz"des MITTELSTANDSVERBUNDES teilnehmen, erhalten einen KfW-gelisteten Energieberater aus dem Netzwerk des Verbandes an die Seite gestellt. Dabei profitieren die Mittelständler von den Erfahrungen, die seit 2012 im Rahmen des Projekts gesammelt werden konnten.

Förderanträge ab 2015 online an das BAFA


Auch der Einreichungsweg wird sich ändern: Anträge auf Förderung von Energieeffizienz-Beratungen des Mittelstandes werden ab dem 01.01.2015 online direkt an das BAFA gestellt. Der Antrag an die KfW erfolgt derzeit noch indirekt über die benannten Regionalpartner, die eine Vorprüfung vornehmen. Bis zum 15.12.2014 können Anträge noch nach dem alten Verfahren an die KfW gestellt werden. Bei den Regionalpartnern muss ein Antrag nach alter Förderrichtlinie bis spätestens 15.12.2014 vorliegen.

Weitere Informationen:


www.bafa.de


KONTAKT

Für Fragen steht Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung:


Peter Schäfer

DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V.
An Lyskirchen 14, 50676 Köln
Tel.: 0221/355371-33
Fax: 0221/355371-50
E-Mail: p.schaefer@mittelstandsverbund.de

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