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Diskussion über kollektiven Schadensersatz nimmt in Brüssel neue Fahrt auf

Die Kommission hat Konsultationen zur alternativen Streitbeilegung sowie zum kollektiven Schadensersatz eröffnet. John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, kündigte für Ende des Jahres eine Mitteilung über die weiteren Maßnahmen an.

Brüssel, 9. Februar 2011. Die Kommission hat Konsultationen zur alternativen Streitbeilegung sowie zum kollektiven Schadensersatz eröffnet. John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, kündigte für Ende des Jahres eine Mitteilung über die weiteren Maßnahmen an.

Die am 4. Februar veröffentlichte Konsultation “Towards a Coherent European Approach to Collective Redress” wird von den Generaldirektionen Wettbewerb, Justiz, Gesundheit und Verbraucher getragen. Damit dürfte die Kommission das Nebeneinander von verschiedenen Ansätzen aufgegeben haben und nur noch über ein einheitliches Verfahren zum kollektiven Rechtsschutz nachdenken. Trotzdem hat die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher eine Konsultation zu alternativen Streitbeilegungsverfahren veröffentlicht, in der es um die Möglichkeit der Streitbeilegung durch Ombudsmann, Schiedsgerichte o. ä. Verfahren geht.

Kollektiver Schadensersatz war bereits in den vergangenen Jahren ein Reizwort. Die Generaldirektion Wettbewerb sah in diesem Klageinstrument die Möglichkeit, die Verfolgung von verbotenen Kartellen zu intensivieren. Der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz ging es darum, den Ersatz von für den einzelnen Verbraucher geringfügigen Schäden kollektiv durchzusetzen. Die Kritik der Wirtschaft stützt sich hauptsächlich auf die Befürchtung, "amerikanische Verhältnisse" zu schaffen, indem mehr oder weniger unsinnige Bagatellansprüche durch Anwälte erst gefunden und dann publikumswirksam eingeklagt werden.

In der jetzigen, bis zum 30.04. diesen Jahres laufenden Konsultation fragt die Kommission nach der Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes und möchte die Rolle von Interessenverbänden beleuchten. Dies hat wiederum auch Auswirkungen auf die Frage, wie derartige Verfahren zu finanzieren sind, bzw. wem in einem Massenverfahren der Erlös zufließt. Auch geht es darum, missbräuchliche Rechtsstreitigkeiten zu verhindern, ohne ausschließlich das "der Verlierer zahlt"-Prinzip einzuführen, was wiederum die Klagemöglichkeit beschränken würde. Die Konsultation zum kollektiven Schadensersatz ist unter folgendem Link abrufbar: Link

DER MITTELSTANDSVERBUND sieht bisher nicht die Notwendigkeit, eine neue weitere Klagemöglichkeit zu schaffen. Zumindest im Deutschen Recht sind ausreichend Möglichkeiten gegeben, auch kollektiv Schadensersatz oder Unterlassungsklagen zu initiieren. Auch ist der jetztige Ansatz zu weit gefaßt, wenn es z.B. darum geht, neue Wege der Finanzierung derartiger Sammelklagen zu öffnen.

Dr. Günther Schulte, MITTELSTANDSVERBUND-Büro Brüssel, Tel. +32 2 286 8057

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