E-Bilanz ab 2012: Steuervereinfachungsgesetz mit Änderung zur elektronischen Rechnung verabschiedet
Mit der Einigung von Bundestag und Bundesrat ist der Weg für die Gleichstellung von elektronischer Rechnung und Papierrechnung im Mehrwertsteuergesetz geebnet.
Der Vermittlungsausschuss erzielte vergangene Woche eine Einigung zum Steuervereinfachungsgesetz, damit sind auch die Regelungen für die elektronische Rechnung beschlossen. Bundesrat und Bundestag werden formal den Ergebnissen des Vermittlungsausschuss Ende September zustimmen. Ab 2012 ist damit die Gleichstellung von elektronischer Rechnung und Papierrechnung in das Mehrwertsteuergesetz wirksam. Damit ist keine gesetzliche Regelung mehr vorgegeben, wie die Echtheit und Unversehrtheit der elektronischen Rechnung sichergestellt werden muss. EDI Vertrag und elektronische Signatur sind lediglich als Beispiele im Gesetz genannt.
Geht man von der Gleichstellung von Papier und E-invoice aus, dann entsteht die Frage, welchen Voraussetzungen die Steuerverwaltung bisher hinsichtlich der Prüfung der Unversehrtheit und Echtheit einer Papierrechnung gestellt hat. DER MITTELSTANDSVERBUND möchte dieser Frage in einem Workshop nachgehen und dabei eine praktikable Lösung für die zukünftige Behandlung elektronischer Rechnungen erarbeiten.
Die Bundesregierung geht nun davon aus, dass bereits für das Geschäftsjahr 2012 eine elektronische Bilanz zu erstellen ist. Das bedeutet aber zugleich, dass schon für das Geschäftsjahr 2012 die Buchhaltung so aufgestellt sein muss, dass die entsprechenden Daten für die elektronische Bilanz verfügbar sind. Auch hierüber möchten wir auf diesem Steuer-Workshop umfassend informieren. Wir sind derzeit mit der Konzeption dieses Workshops befasst und werden in Kürze die Terminierung festlegen und alle Mitgliedsunternehmen informieren können.