EEG-Beihilfeverfahren erst später

Die EU-Kommission hat das deutsche EEG schon länger im Visier. Entgegen einiger Spekulationen wird sie aber nicht mehr vor der Sommerpause über die Eröffnung eines Beihilfeverfahrens gegen Deutschland entscheiden. Das hat der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia am 16. Juli klargestellt.

Brüssel, 17.07.2013 — Entgegen einiger Spekulationen wird die EU-Kommission wegen des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in diesem Monat kein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnen. Das hat der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia am 16. Juli klargestellt.

Die Brüsseler Wettbewerbshüter haben das Ökogesetz schon länger im Visier. Vor allem die teilweise Befreiung von der Ökoumlage für energieintensive Unternehmen ist der Kommission ein Dorn im Auge. Im November letzten Jahres kündigte sie deswegen an, ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnen zu wollen. Bisher steht aber der förmliche Eröffnungsbeschluss aus. Am Wochenende des 13./14. Juli berichtete "Der Spiegel", dass die Kommission das Beihilfeverfahren am 17. Juli offiziell eröffnen werde. Das hat der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia am 16. Juli dementiert. Er sagte, dass die EU-Kommission bekanntermaßen Beschwerden deutscher Mittelstands- und Verbraucherverbände nachgehe, die die Begrenzung der Ökoumlage für energieintensive Unternehmen für eine unerlaubte staatliche Beihilfe hielten. Die Untersuchung sei aber noch nicht abgeschlossen und eine Entscheidung über die Eröffnung eines förmlichen Verfahrens werde erst nach der Sommerpause fallen.

"Der Druck auf die Politik wächst", kommentiert Wilfried Hollmann, Präsident des MITTELSTANDSVERBUNDES, die jüngsten Ereignisse. Der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes begrüßt die Untersuchungen der EU-Kommission. "Allein die Tatsache, dass die europäische Kommission der Auffassung ist, dass die ungerechte Lastenverteilung des EEG eine ungerechtfertigte staatliche Beihilfe sein könnte, gibt den mittelständischen Unternehmen und privaten Verbrauchern Recht", sagt Hollmann. Nach dem EEG kann die Umlage für Ökostrom für sogenannte "energieintensive Unternehmen" begrenzt werden, damit die Betriebe international wettbewerbsfähig bleiben.

Von dieser "besonderen Ausnahmeregelung" machen immer mehr Unternehmen Gebrauch. Für 2014 wurden bereits so viele Anträge auf Befreiung von der Ökoumlage gestellt, wie nie zuvor. Nach Angaben der Bundesregierung gingen beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zum Stichtag Anfang Juli 2357 Anträge ein. Für dieses Jahr waren es noch 2055. Damit bleiben immer weniger Stromkunden übrig, die die volle Umlage bezahlen und so die Ökostromförderung bezahlen.

DER MITTELSTANDSVERBUND setzt sich hartnäckig für die Abschaffung dieser ungerechtfertigten Privilegierung ein. Auch mittelständische Unternehmen müssen sich zunehmend im internationalen Wettbewerb behaupten. Aufgrund eines zu geringen Stromverbrauches kommen sie dennoch nicht in den Genuss einer Begrenzung der EEG-Umlage. "Dennoch steht der Mittelstand zu seiner Verantwortung für das gesamtgesellschaftliche Projekt Energiewende", betont der MITTELSTANDSVERBUND-Präsident. "Wir bestehen aber darauf, dass die Lasten einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe auch von der gesamten Gesellschaft gleichermaßen getragen werden."

Seite drucken

Zurück zur Übersicht