EU-Kommission startet Plattform zur Zahlungsverzugsrichtlinie

Am 19. März hat die Kommission den Startschuss für das sogenannte "Late Payment E-desk" gegeben. Auf der Online-Plattform sollen sich Unternehmen und Verbraucher über Umsetzung und Anwendung der Zahlungsverzugsrichtlinie austauschen.

Brüssel, 21.03.2014 — Mit einer Informationskampagne will die EU-Kommission mehr Klarheit über die Rechte und Pflichten, die sich aus der Zahlungsverzugsrichtlinie ergeben, schaffen. Dazu finden derzeit Informationsveranstaltungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten statt.

Die Veranstaltungen dienen als Forum für den Austausch bewährter Praktiken und sollen gerade Unternehmen unterstützen, die bereits negative Erfahrungen mit Zahlungsverzügen gemacht haben. Der Fokus liegt auf kleinen und mittleren Unternehmen, da sie von Zahlungsausfällen besonders hart betroffen sind.

Das nunmehr vorgestellte "Late Payment E-desk" soll - spiegelbildlich zu diesen Veranstaltungen - eine Plattform bieten, auf der sich Unternehmen und Verbraucher über die Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie in den einzelnen Mitgliedstaaten austauschen können. So will der zuständige Kommissar für Industrie und Unternehmertum, Antonio Tajani, erfahren, wie sich die neuen Regelungen in der Praxis bewähren und wo gegebenenfalls noch Nachbesserungsbedarf besteht.

Die Zahlungsverzugsrichtlinie sollte von den Mitgliedstaaten bis zum 16.03.2013 umgesetzt werden. Deutschland ist seiner Umsetzungsfrist bislang nicht nachgekommen. Zu dem am 6. Februar vorgelegten überarbeiteten Gesetzentwurf hat der MITTELSTANDSVERBUND bereits Stellung genommen.


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