EU-Parlamentarier wollen Mutterschutz verlängern
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments hat einer europaweiten Verlängerung des Mutterschutzes auf 18 Wochen zugestimmt
Brüssel, 27. Januar 2010 - Im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments wurde am 27. Januar 2010 über die Mutterschutzrichtlinie abgestimmt.
Die Hauptverfechter der deutschen Position und auch der Arbeitgeberposition waren Thomas Mann, MdEP (EVP - DE) und Martin Kastler, MdEP (EVP - DE), teilweise unterstützt von Nadja Hirsch, MdEP (ALDE - DE). Mann, der auch Vizepräsident des Ausschusses ist, kritisierte den Beschluss: „Das Ergebnis kann Deutschland teuer zu stehen kommen. Die Arbeitgeber finanzieren in Deutschland drei Viertel des Mutterschaftsgeldes, rund 1,6 Mrd. Euro jährlich. Eine Ausweitung der Mutterschutzfrist von 14 auf 18 Wochen würde eine Steigerung um rund 500 Millionen Euro pro Jahr bedeuten.“
Der ZGV fasst die wichtigsten Ergebnisse zusammen:
- 18 Wochen Mutterschaftsurlaub, davon mindestens 6 Wochen nach Entbindung
- Volle Bezahlung während des Mutterschaftsurlaubs
- Die vorgeschlagene Möglichkeit die letzten 4 Wochen des Mutterschaftsurlaubs durch gleichwertige Alternativsysteme (in Deutschland: Elternurlaub) zu ersetzen, wurde abgelehnt
- Die Richtlinie findet keine Anwendung auf Selbstständige
- Der obligatorische Vaterschaftsurlaub wurde abgelehnt
Weitere Ergebnisse
- Der Kündigungsschutz gilt von Anfang der Schwangerschaft bis Ende des Mutterschaftsurlaubs
- 6 Monate nach Entbindung sollen Mütter keine Überstunden machen müssen und auch nicht zu Arbeit an Wochenenden und Feiertagen gezwungen werden
- Der Arbeitgeber muss bei der Risikobewertung (gemäß 98/391/EWG) reproduktive Risiken für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen grundsätzlich mit einbeziehen
- Bei Mehrlingsgeburten besteht ein Anrecht auf weitere 4 Wochen Mutterschafts-urlaub für jedes weitere Kind
- Die Arbeitnehmerin muss den Zeitraum des Mutterschaftsurlaubs mindestens drei Monate vor dem gewählten Beginn angeben
- Es besteht ein Anrecht auf zusätzliche 8 Wochen Mutterschaftsurlaub mit voller Bezahlung, wenn Neugeborene eine Behinderung aufweisen, bzw. 6 Wochen bei Stillgeburten
- Schwangerschaftsbedingte Krankenhausaufenthalte, die bis zu 4 Wochen vor Entbindung stattfinden, dürfen nicht mit dem Mutterschutz verrechnet werden
- Die Zeit zwischen vorgesehener und tatsächlicher Entbindung kann nicht von dem Teil des Mutterschaftsurlaubs, der nach der Entbindung anfällt, abgezogen werden
- In den Erwägungen ist die Möglichkeit eines freiwilligen Vaterschaftsurlaubs weiterhin als nötiges Anrecht aufgeführt, wenn auch ohne weitere Details
- Im Streitfall liegt die Beweislast bezüglich der Einhaltung der Richtlinie weiterhin nicht beimArbeitgeber
Der Ausschuss "Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten" (EMPL) ist beratend an der Entscheidung über den Kommissionsvorschlag für eine Revision der Mutterschutz-Richtlinie (92/85/EWG) beteiligt. Federführend ist der Ausschuss "Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter" (FEMM), der am 23. Februar über den Estrela- Bericht (Bericht der Abgeordneten Edite Estrela) abstimmen soll.
Weitere Informationen erhalten Sie im ZGV bei Dr. Günther Schulte, ZGV-Büro Brüssel, g.schulte@zgv-online.de