Internationaler Tag der Genossenschaften

Am 7. Juli feierten die weltweit 800 Mio. Genossenschaftsmitglieder den Internationalen Tag der Genossenschaften. Er wird seit 1923 jeweils am ersten Samstag im Juli veranstaltet und stand in diesem Jahr unter dem Motto "Genossenschaften sind auch in Krisenzeiten stark".

Berlin, 08.07.2013 — Am 7. Juli feierten die weltweit 800 Mio. Genossenschaftsmitglieder den Internationalen Tag der Genossenschaften. Dieser Ehrentag wird seit 1923 durch den Internationalen Genossenschaftsverbund (ICA) gefeiert und findet jeweils am ersten Samstag im Juli statt. In diesem Jahr stand er unter dem Motto "Genossenschaften sind auch in Krisenzeiten stark" ("Co-operative enterprise remains strong in times of a crisis"). Damit würdigen die Vereinten Nationen und der ICA die besonders nachhaltige und stabile Wirtschaftsweise von Genossenschaften.

Auch in Deutschland gehören Genossenschaften zu den stabilsten Unternehmen mit den niedrigsten Insolvenzzahlen. "Die mittelständischen Genossenschaften haben in der Finanz- und Wirtschaftskrise bewiesen, dass sie krisenfest sind", sagt Wilfried Hollmann, Präsident des MITTELSTANDSVERBUNDES. Das "verstaubte Image" der Rechtsform sei nicht zuletzt aufgrund von Kampagnen, wie dem "Internationalen Jahr der Genossenschaften" 2012 erfolgreich abgeschüttelt worden. So werden auch junge und moderne Unternehmen zunehmend als Genossenschaft gegründet. Auch zahlreiche Verbundgruppen im MITTELSTANDSVERBUND sind als Genossenschaft organisiert.

"Damit sich dieser positive Trend der letzten Jahre für die Genossenschaften auch in Zukunft fortsetzt, müssen noch zahlreiche bürokratische Hürden beseitigt werden", fordert Hollmann. "Dazu gehören derzeit besonders die Regelungen zur Insolvenzanfechtung, die für Genossenschaften bedeuten, dass sie ihre Kernaufgabe – den Förderauftrag – nicht mehr erfüllen können."

Für Verbundgruppen und ihre Anschlusshäuser besteht nach § 133 Insolvenzordnung oft das Risiko, wegen des Abschlusses einer Ratenzahlungsvereinbarung oder einer Rücklastschrift durch den (späteren) Insolvenzverwalter des betroffenen Kunden auf Rückzahlung in Anspruch genommen zu werden. Und das bis zu zehn Jahre nach Erhalt der Gelder. DER MITTELSTANDSVERBUND hat der Politik bereits Mitte Juni ein umfassendes Forderungspapier zu der aus seiner Sicht unhaltbaren Rechtslage vorgelegt.

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