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Jahresbericht: Verbraucher bleibt Liebling der EU-Kommission

Er liegt ihr seit jeher besonders am Herzen: der Verbraucher. Am 8. April hat die EU-Kommission den zweiten Bericht zum europäischen Verbraucherschutzrecht vorgelegt. Obwohl das Schutzniveau mittlerweile hoch sei, will Brüssel an der Durchsetzung der Verbraucherrechte arbeiten.

Brüssel, 14.04.2014 — Der zweite Bericht zum europäischen Verbraucherschutzrecht durchleuchtet die Verbraucherpolitik der EU in ihren vier zentralen Bereichen: Die Produktsicherheit sowie Vorschriften über den Verbraucherschutz, die umfassende Information von Verbrauchern, die Gewährleistung effektiver Durchsetzungsmechanismen sowie die Einbindung von Verbraucherinteressen in andere Politikbereiche.

Im Bereich der Produktsicherheit verweist die EU-Kommission auf die aktuelle Überarbeitung der seit 2001 bestehenden Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit. Damit soll vor allem eine umfassende Nachverfolgbarkeit des Produktionsweges gewährleistet und das bestehende System der Produktüberwachung verbessert werden.

Ein wichtiges Instrument zur Evaluierung der Verbraucherinteressen ist das EU-Barometer zur Lage der Verbraucher, das im Juli 2013 in seiner 9. Auflage erschienen ist. Darin wurde festgestellt, dass Verbraucher und Unternehmer noch immer über unzureichende Kenntnisse ihrer Rechte und Pflichten verfügen. Nach Aussagen der Kommission würde dies – vor allem im Bereich des Online-Handels – dazu führen, dass Verbraucher von einem Kauf von Anbietern aus einem anderen Mitgliedstaat absehen.

Deswegen sieht die Kommission in ihrem Bericht Handlungsbedarf. Der Verbraucher soll klar, einfach und transparent über seine Rechte informiert werden. Einen wichtigen Beitrag für mehr Vertrauen in den Binnenmarkt leisten nach der Auffassung in Brüssel besonders die Europäischen Verbraucherzentren, die kostenlose Verbraucherhilfe und -beratung in allen Mitgliedstaaten anbieten. Außerdem überlegt die Kommission derzeit, wie das Angebot von Vergleichsmaschinen im Internet verbessert werden kann. So soll der Verbraucher ein umfassendes Bild aller Angebote in ganz Europa erhalten und dann eine fundierte Kaufentscheidung treffen können.

Nachbesserungsbedarf sieht die EU-Kommission vor allem bei den Mechanismen zur Durchsetzung von Verbraucherrechten. Auch hier sei das Hauptproblem, dass die Verbraucher über ihre Rechte nicht Bescheid wüssten. Deswegen will die Kommission noch im Frühjahr unverbindliche Leitlinien über die von den Händlern bereitzustellenden Verbraucherinformationen veröffentlichen.

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