Klima- und Energierahmen 2030 kann nur der Anfang sein

Die EU-Staats- und Regierungschefs haben sich am 24. Oktober in Brüssel auf einen Klima- und Energierahmen für den Zeitraum bis 2030 geeinigt. DER MITTELSTANDSVERBUND kritisiert fehlende Anreize zur Energieeinsparung für die mittelständische Wirtschaft.

Brüssel, 27.10.2014 — Auf seiner Sitzung am 23. und 24. Oktober hat der Europäische Rat die klima- und energiepolitischen Rahmenbedingungen für 2030 in der Europäischen Union vereinbart. Die Mitgliedstaaten stellen dabei die Verringerung von Treibhausgas-Emissionen vor die Ziele Energieeinsparung und Ausbau erneuerbare Energien. Die vereinbarten Ergebnisse gelten als Verhandlungsposition der EU in den UN-Verhandlungen zum Klimaabkommen, das Ende 2015 abgeschlossen werden soll.

Die auf dem Europäischen Rat - der Plattform der Mitgliedstaaten für grundsätzliche politische Ausrichtungen – gefundenen Kompromisse sorgten für viel Diskussionsstoff in Brüssel. Während die einen die Entlastung der Industrie durch die Einführung nur weicher Energieeinsparungsziele befürworteten, wollten die anderen verbindliche Ziele auf Ebene der Mitgliedstaaten. Doch was ist tatsächlich vereinbart worden? – Ein Überblick.

Ziel zur Verringerung von Treibhausgas-Emissionen

Der Europäische Rat befürwortet ein bindendes EU-Ziel von 40 Prozent für eine heimische Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990.


1. EU-Emissionshandelssystem

Als wichtigstes Instrument im Kampf gegen den Klimawandel betrachtet die EU den Handel mit Verschmutzungsrechten, durch den die Unternehmen zum Einsatz sauberer Technologien animiert werden sollen. Ein reformiertes Emissionshandelssystem (EHS) wird daher das europäische Hauptinstrument sein, um das oben genannte Ziel zu erreichen. Der jährliche Faktor zur Reduzierung des Höchstsatzes an maximal erlaubten Emissionen ab 2021 wird von 1,74 Prozent auf 2,2 Prozent geändert. Mitgliedstaaten mit einem niedrigen pro-Kopf-BIP (unter 60 Prozent des EU-Durschnitts) können sich dafür entscheiden, dem Energiesektor bis 2030 weiterhin kostenlose Zertifikate zu gewähren.

2. Nicht-EHS-Sektoren

Die bisherige Methodik zur Bestimmung der nationalen Reduktionssziele für Nicht-EHS-Sektoren (auf Basis BIP pro Kopf) wird auch bis 2030 fortgeführt. Alle Mitgliedstaaten werden zur allgemeinen Emissionsreduktion in der EU bis 2030 beitragen, wobei die Ziele in einem Bereich zwischen 0 Prozent und -40 Prozent gegenüber 2005 liegen. Der Europäische Rat ruft die Kommission zudem auf, Instrumente und Maßnahmen für die Förderung von Emissionsreduktion und Energieeffizienz im Transport zu entwickeln.


3. Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Ein EU-Ziel von mindestens 27 Prozent ist für den Anteil an erneuerbaren Energien festgelegt, die in der EU bis 2030 verbraucht werden. Das Ziel ist auf EU-Ebene bindend und wird durch die freiwilligen Anstrengungen der Mitgliedstaaten erreicht werden. Mitgliedstaten sind frei, höhere Ziele festzulegen, müssen aber der Integration der erneuerbaren Energien in den EU-Energiebinnenmarkt Rechnung tragen.


Es wurde ein indikatives Energieeffizienzziel von 27 Prozent auf EU-Ebene festgelegt. Bis 2020 soll die Kommission prüfen ob der wesentliche Beitrag von Energieeffizienz zur Erreichung des THG-Ziels eine Anhebung des Ziels auf 30 Prozent rechtfertigt. Die Kommission wird Schwerpunktsektoren vorschlagen, in denen bedeutende Energieeffizienzgewinne erlangt werden können und in denen Mitgliedstaaten Anstrengungen fokussieren sollen.

Die Mitgliedstaaten haben es dabei vermieden, sich auf nationaler Ebene verbindliche Ziele zu setzen. Sicherlich ist dies ein Zugeständnis an die energieintensiven Industrien und Betriebe. Aus Sicht des MITTELSTANDSVERDBUNDES wurde damit jedoch auch die Chance verpasst, Anreize zur Energieeinsparung bei den Unternehmen selbst zu setzen.

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