Kurz vor der Wahl: Anhörung zur Genossenschaftsnovelle
Überraschend lädt das Bundesministerium für Justiz (BMJ) die beteiligten Wirtschaftskreise am 2. September zu einer Anhörung über die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes — 20 Tage vor der Bundestagswahl.
Berlin, 02.07.2013 — Überraschend lädt das Bundesministerium für Justiz (BMJ) die beteiligten Wirtschaftskreise am 2. September zu einer Anhörung über die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes - 20 Tage vor der Bundestagswahl.
Nachdem das BMJ den Referentenentwurf vor Ostern zur Stellungnahme an die Verbände versendete, war klar, dass eine Gesetzesänderung in dieser Legislaturperiode nur möglich ist, wenn die Bundesregierung den Gesetzentwurf schnell in den Bundestag einbringt. Hierzu ist es nicht gekommen. Es wurden lediglich interne Diskussionen in den Fraktionen geführt.
Streitpunkte sind weniger die vielen unter dem Stichwort Entbürokratisierung zusammengefassten Änderungen einzelner Paragraphen, sondern allein die Frage, wie mit Kleinstgenossenschaften umgegangen werden soll. Hierzu wurde vorgeschlagen, auf die Pflichtmitgliedschaft und die Pflichtprüfung bis zur Erreichung eines bestimmten Größenkriteriums zu verzichten. Dies stieß jedoch auf überwiegende Ablehnung aus der Genossenschaftsorganisation.
Nunmehr hat das BMJ für Anfang September zu einer Anhörung geladen. Es gibt einige Überlegungen, um das Problem der Kleinstgenossenschaften durch einzelne Modifikationen zu entzerren. Allerdings ist kaum mit einer grundlegenden Einigung aller beteiligten Wirtschaftskreise zu rechnen.
Fraglich ist dann, ob die neue Bundesregierung, konkret das Bundesjustizministerium, den Gesetzentwurf möglicherweise mit den Erkenntnissen der Anhörung modifiziert wieder in die Gesetzgebungsmaschinerie einbringen will und somit eine völlig neue Diskussion beginnt.
DER MITTELSTANDSVERBUND wird an der Anhörung teilnehmen und Sie an dieser Stelle über die weiteren Entwicklungen informieren.