MITTELSTANDSVERBUND begrüßt gemeinsames Kaufrecht für Europa - und fordert Nachbesserungen
In seiner Stellungnahme an das Bundesjustizministerium begrüßt DER MITTELSTANDSVERBUND den Vorschlag der EU-Kommission zu einem optionalen gemeinsamen Europäischen Kaufrecht. Notwendig sind jedoch Verbesserungen im Gesetzestext und die Aufnahme eines europäischen Eigentumsvorbehaltes.
Brüssel, 12. Januar 2012. DER MITTELSTANDSVERBUND ist — soweit erkennbar — einer der wenigen Wirtschaftsverbände, die sich für dieses optionale gemeinsame europäische Recht ausspricht. Wenngleich dieses Recht nur optional, d.h. nur durch Vereinbarung zwischen den jeweiligen Vertragspartnern, wirksam wird, ist es ein erster Schritt in die richtige Richtung zu einem harmonisierten Kaufrecht in Europa.
Die konkrete Ausgestaltung bedarf noch der kritischen Überprüfung, der Verbesserung und der Ergänzung. Insbesondere ist es notwendig mit Blick auf B2B-Geschäfte einen europäischen Eigentumsvorbehalt einzuführen, der für den Geschäftsverkehr ein effizientes Sicherungsmittel darstellt. Wenn dieses optionale Vertragsrecht sinnvoll ausgestaltet ist, werden es langfristig viele Vertragspartner und auch private Verbraucher zur Grundlage ihrer Geschäfte machen und damit faktisch eine Harmonisierung des Vertragsrechts in Europa herbeiführen.
Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES unverständlich, warum sich die Wirtschaftsverbände in der Konsultation der Kommission gegen eine Harmonisierung ausgesprochen haben, weil man das jeweils nationale Recht als besser formuliert empfand, nun aber ein optionales Vertragsrecht mit dem Argument ablehnen — hierdurch würde ja keine an sich notwendige Vollharmonisierung erzielt. DER MITTELSTANDSVERBUND hält auch diesen zweitbesten Schritt zu mehr Harmonisierung für einen wichtigen zur Vollendung des Binnenmarktes und zur einfacheren Zusammenarbeit, insbesondere zwischen KMU in Europa.
Die Stellungnahme an das Bundesjustizministerium steht HIER zum Download zur Verfügung.
Dr. Günther Schulte, MITTELSTANDSVERBUND-Büro Brüssel
Die konkrete Ausgestaltung bedarf noch der kritischen Überprüfung, der Verbesserung und der Ergänzung. Insbesondere ist es notwendig mit Blick auf B2B-Geschäfte einen europäischen Eigentumsvorbehalt einzuführen, der für den Geschäftsverkehr ein effizientes Sicherungsmittel darstellt. Wenn dieses optionale Vertragsrecht sinnvoll ausgestaltet ist, werden es langfristig viele Vertragspartner und auch private Verbraucher zur Grundlage ihrer Geschäfte machen und damit faktisch eine Harmonisierung des Vertragsrechts in Europa herbeiführen.
Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES unverständlich, warum sich die Wirtschaftsverbände in der Konsultation der Kommission gegen eine Harmonisierung ausgesprochen haben, weil man das jeweils nationale Recht als besser formuliert empfand, nun aber ein optionales Vertragsrecht mit dem Argument ablehnen — hierdurch würde ja keine an sich notwendige Vollharmonisierung erzielt. DER MITTELSTANDSVERBUND hält auch diesen zweitbesten Schritt zu mehr Harmonisierung für einen wichtigen zur Vollendung des Binnenmarktes und zur einfacheren Zusammenarbeit, insbesondere zwischen KMU in Europa.
Die Stellungnahme an das Bundesjustizministerium steht HIER zum Download zur Verfügung.
Dr. Günther Schulte, MITTELSTANDSVERBUND-Büro Brüssel
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