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MITTELSTANDSVERBUND für Abbau der kalten Progression

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt den Gesetzentwurf des Bundes der Steuerzahler zum Abbau der kalten Progression. Der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes setzt sich seit langem für die Abschaffung der schleichenden Einkommensteuer-Erhöhung ein.

Berlin, 16.09.2014 — Die Initiative des Bundes der Steuerzahler kommt genau zur rechten Zeit. Der Gesetzesvorschlag des Bundes der Steuerzahler führe in einem ersten Schritt durch die Anpassung des Tarifverlaufs zu einem vollständigen Abbau der kalten Progression in 2015, sogar rückwirkend ab dem Jahr 2010. Ab 2016 werde in einem weiteren Schritt der Tarifverlauf jährlich an die Inflation angepasst. Dies soll durch einen sogenannten "Tarif auf Rädern", also einer Kopplung an die Preissteigerung oder an die Wachstumsrate des Volkseinkommens, erreicht werden.

Die sogenannte kalte Progression entsteht durch den progressiven Einkommensteuertarif im Bereich der unteren und mittleren Einkommen. Der progressive Tarif führt dazu, dass sich in diesem Bereich bei steigenden Einkommen über steigende Steuersätze die Einkommensteuer überproportional erhöht. Dies gilt entsprechend auch dann, wenn die Einkommenserhöhung lediglich der Inflation entspricht, und genau da liegt das Problem. Obwohl die reale Kaufkraft des Steuerpflichtigen nicht steigt, kommt es zu einer ungerechtfertigten schleichenden Steuererhöhung, die dem Fiskus zusätzliche Einnahmen in Milliardenhöhe beschert. Nach Berechnungen des Deutschen Steuerzahlerinstituts (DSI) betrugen diese allein in den vergangenen vier Jahren rund 25 Mrd. Euro.

Die amtierende Bundesregierung sieht bislang keinen Spielraum für "Steuersenkungen" und verweist allgemein in diesem Zusammenhang gerne auf die derzeit niedrigen Inflationsraten, die den Effekt der kalten Progression abminderten. Aus der Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES ist diese Argumentation nicht überzeugend. Der Abbau ungerechtfertigter Steuerbelastungen ist keine 'Steuersenkung', sondern die Beseitigung einer derzeit bestehenden steuerlichen Ungerechtigkeit, die den deutschen Mittelstand und seine Arbeitnehmer zusätzlich belastet.

Trotz des Abbaus der kalten Progression dürfte die öffentliche Hand nach Berechnungen des DSI mit weiterhin deutlich steigenden Steuereinnahmen in den nächsten Jahren rechnen. Lediglich die Steigerungsraten würden etwas absinken. Zudem wäre auch mit zusätzlichen Einnahmen bei den Verbrauch- und Verkehrssteuern zu rechnen, da mehr Mittel für Investitionen und Konsum im privaten Sektor zur Verfügung stünden. Nicht zuletzt erscheint bei den aktuell historisch hohen Steuereinnahmen und gleichzeitig niedrigen Zinsen kein Zeitpunkt besser geeignet, um die Effekte der kalten Progression endgültig zu beseitigen.

Das CDU-geführte zuständige Bundesministerium für Finanzen hat sich dieser Argumentation gegenüber zwar zuletzt etwas aufgeschlossener gezeigt, hält aber eine gesetzliche Durchsetzung im Bundesrat derzeit für wenig wahrscheinlich. Das Ministerium schiebt damit den schwarzen Peter den Ländern zu.

Hintergrund ist, dass dem Bund und den Ländern jeweils 42,5 Prozent des Einkommensteueraufkommens zustehen, die restlichen 15 Prozent kassieren die Kommunen. Damit müsste ein solches Gesetz den Bundesrat passieren, bevor es verabschiedet werden und in Kraft treten kann. Die Länder müssten also ebenfalls bereit sein, durch den Abbau der kalten Progression auf zusätzliche Milliarden an Steuermehreinnahmen zu verzichten. Angesichts chronisch leerer Länderkassen und der vor einigen Jahren eingeführten Schuldenbremse, die die Länder spätestens bis zum Ende des Jahres 2019 zu ausgeglichenen Haushalten zwingt, erscheint dies aber wenig wahrscheinlich, solange der Bund keine entsprechenden Ausgleichszahlungen an die Länder vorsieht.

Immerhin: Bayern, das reichste Bundesland, hat kürzlich einen eigenen Gesetzesentwurf zum Abbau der kalten Progression in nächster Zeit angekündigt.

DER MITTELSTANDSVERBUND wird sich weiter für die Abschaffung der schleichenden Einkommensteuer-Erhöhung einsetzen.


Weitere Informationen:

  • Gesetzentwurf des Bundes der Steuerzahler zur dauerhaften Bedeitigung der kalten Progression
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