Online-Lastschrift bleibt trotz SEPA weiter möglich

Nach dem SEPA-Rat hat am 2. Oktober auch das Europäische Bankengremium klargestellt, dass die Online-Lastschrift auch nach der Einführung des einheitlichen europäischen Zahlungsraums in bisheriger Form bestehen bleibt.

Berlin, 08.10.2013 — Online-Händler atmen auf: Auch im einheitlichen europäischen Zahlungsraum SEPA können Kunden weiterhin im Online-Handel per Lastschrift bezahlen. Nachdem sich der SEPA-Rat nach längeren Diskussionen bereits am 12. September für den Erhalt der Online-Lastschrift ausgesprochen hatte, bestätigte jetzt auch das Europäische Bankengremium (European Payment Council) diese Auffassung.

Eigentlich sollte im Zusammenhang mit der Umstellung auf den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum zum 01.02.2014 für eine Lastschrift ein sogenanntes Online-Mandat erforderlich sein. Erst dann hätte der Betreiber eines Online-Shops bei der Bank seines Kunden Geld abbuchen dürfen. "Dieser Mehraufwand hätte bei Shopbetreibern dazu geführt, dass sie die Lastschrift als mögliches Bezahlverfahren komplett abgeschafft hätten", erklärt Dr. Marc Zgaga, Rechtsexperte im MITTELSTANDSVERBUND.

Und das obwohl die Bezahlvariante bei Kunden sehr beliebt ist. Das EHI Retail Institute hatte den Anteil der Online-Lastschrift am Handelsumsatz im Internet in einer Studie auf 16 Prozent beziffert. "Deswegen begrüßt der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes diese Entscheidung ausdrücklich", kommentiert Zgaga.

Weitere Informationen:

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