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Prüfung der Künstlersozialabgabe soll ausgeweitet werden

Das Bundesarbeitsministerium hat einen Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes vorgelegt, eine Bagatellgrenze für die Abgabepflicht und flächendeckende Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund vorsieht.

Berlin, 24.04.2014 — Eckpunkte sind insbesondere die Einführung

  • einer Bagatellgrenze in Höhe von 450 Euro pro Jahr, bis zu der an selbstständige Künstler und Publizisten erteilte Aufträge von der Künstlersozialabgabe befreit sind,
  • einer flächendeckenden Prüfung von Betrieben durch die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung, wobei der Prüfzyklus für Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten, die noch keine Künstlersozialabgabe gezahlt haben, länger als vier Jahre sein soll, und
  • eines zusätzlichen eigenen Prüfrechts für die Künstlersozialkasse.

DER MITTELSTANDSVERBUND bewertet die vorgeschlagenen Regelungen als ineffizient und bürokratisch. "Der Entwurf geht weit über die im Koalitionsvertrag vereinbarten Grundlagen hinaus", kritisiert Judith Röder, stellvertretende Geschäftsführerin des MITTELSTANDSVERBUNDES. Denn dort werde ein "effizientes Prüfverfahren" vereinbart, das "die Belastung für Wirtschaft und Verwaltung minimieren" soll.

Eine flächendeckende Prüfung, deren Kosten die zu erwartenden Einnahmen um ein Vielfaches übersteigen, hat mit Effizienz nichts zu tun. Die Kosten fallen für Arbeitgeber in Form von Sozialversicherungsbeiträgen, aus der die Betriebsprüfung finanziert wird, und noch einmal erhöhter Bürokratie durch die Prüfung an. Damit wird die Problematik, dass die Bürokratiekosten für die Künstlersozialabgabe in keinem vernünftigen Verhältnis zur Leistung stehen, noch einmal deutlich verschärft.

Die geplante Bagatellgrenze bei erteilten Aufträgen, die 450 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen, würde nur bei sehr wenigen kleinen Betrieben zu Erleichterungen führen. Der bürokratische Aufwand, festzustellen, ob und in welcher Höhe eine Abgabe anfällt, bleibt nämlich grundsätzlich bestehen. Denn auch diese Unternehmen werden einer Überprüfung unterzogen und müssen ggf. nachweisen, dass die Bagatellgrenze nicht überschritten wurde. Da auch bereits ein Überschreiten nur um einen einzigen Euro die volle Abgabenpflicht auslöst – es handelt sich nicht um einen Freibetrag – müssen die Unternehmen vorsorglich die entsprechenden Aufzeichnungen für das gesamte Kalenderjahr führen.

Trotz intensiver Bemühungen, gemeinsam mit allen Beteiligten eine Entbürokratisierung herbeizuführen, hat sich der Themenbereich rund um die Künstlersozialkasse mit dem Gesetzentwurf erneut verschärft. "Die Ansätze, gemeinsam einen unbürokratischen Weg zu finden, die Sonderstellung der Künstler in Deutschland zu finanzieren, werden mit diesem Gesetzentwurf ad absurdum geführt", sagt Röder.

Eine Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes - der von 4,1 Prozent im Jahr 2013 auf 5,2 Prozent im Jahr 2014 gestiegen ist - würde auf dieser Basis auch nur dann erreicht, wenn die Arbeitgeber ihrer Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse in erheblichem Umfang nicht nachkommen. Die bisher durchgeführten Stichproben der Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung Bund haben jedoch zu völlig anderen Ergebnissen geführt. "Es ist also nicht damit zu rechnen, dass es durch verstärkte Prüfungen zu einer Stabilisierung des Abgabesatzes kommen wird", erklärt die Arbeits- und Sozialrechtsexpertin des Spitzenverbandes der Mittelstandskooperationen.


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