Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Handlungshilfe verfügbar

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine arbeitsschutzgesetzliche Pflicht, die der Prävention von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren dient. Dabei sind auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen. Hierfür steht eine aktuelle Handlungshilfe zur Verfügung.

Berlin, 05.09.2014 — Bei der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes geht es um die Beurteilung und Gestaltung der Arbeit. Auch bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung steht die Beurteilung und Gestaltung der Arbeit im Vordergrund. Sie nimmt u.a. Arbeitsaufgaben und -abläufe sowie die sozialen Beziehungen in den Blick und trägt damit dazu bei, Störungen von Arbeitsabläufen und Konflikte zu identifizieren und durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden. Es gibt keine Pflicht, psychische Belastungen in einer gesonderten Gefährdungsbeurteilung zu behandeln, empfehlenswert ist eine Vernetzung mit bereits bestehenden Gremien und Strukturen.

Psychische Belastung bei der Arbeit umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher bedeutsamer Einflüsse, etwa die Arbeitsintensität, die soziale Unterstützung am Arbeitsplatz oder die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit. Eine Arbeit ohne psychische Belastung ist genauso wenig denkbar und wünschenswert wie eine Arbeit ohne jede körperliche Belastung. Psychische Belastung ist daher wertneutral zu verstehen. Ähnlich wie bestimmte Arten und Ausprägungen körperlicher Belastung gesundheitsgefährdend sein können, kann auch die psychische Belastung bei der Arbeit gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen haben, zum Beispiel bei andauerndem hohen Zeitdruck oder bei ungünstig gestalteter Schichtarbeit. Daher ist es erforderlich, psychische Belastungen der Arbeit in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Mit den nun vorliegenden Empfehlungen wird ein Korridor beschrieben, innerhalb dessen sich die konkrete Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bewegen sollte. Die Empfehlungen richten sich insbesondere an Unternehmen und betriebliche Anwender (u.a. Arbeitgeber, Betriebs-/Personalräte, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit). Sie sollen Orientierung darüber geben, wie psychische Belastungen angemessen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden können.


Weitere Informationen:

    Außerdem hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine Information erstellt, die Ratschläge für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen speziell in Kleinbetrieben gibt: "Gesund und fit im Kleinbetrieb. So geht's mit Ideen-Treffen".

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