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Referentenentwurf des Bilanzmodernisierungsentwurfs vorgelegt

Das BMJ hat den Verbänden den Referentenentwurf des Bilanzmodernisierungsgesetzes zugesandt und damit die Diskussion eröffnet.

Ziel des Bilanzmodernisierungsgesetzes ist es, das HGB-Bilanzrecht zu einer vollwertigen, aber kostengünstigeren, weil einfacheren Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards zu entwickeln, hierbei aber die Eckpunkte des bewährten HGB-Bilanzrechts beizubehalten. Zudem sollen durch Vereinfachung und Veränderung der Größenklassen Unternehmen von unnötigen Kosten entlastet werden.Dazu wird umfassend die handelsrechtliche Buchführungs- und Bilanzierungspflicht für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften dereguliert, die Schwellenwerte angehoben und gleichzeitig wird die Informationsfunktion im Wege der Modernisierung der Rechnungslegungsvorschriften gestärkt. Im Januar findet eine Anhörung im Justizministerium zu dem Referentenentwurf statt. Der Text des Referentenentwurfs kann hier abgerufen werden.

Grundsätzlich ist zu kritisieren, dass durch die Übernahme von Gedanken aus dem IFRS die Unternehmen gezwungen werden, stille Reserven offenzulegen und zwar nach jetziger Planung bereits ab dem Geschäftsjahr 2009 und dass sie weiterhin durch Streichung des § 253 Abs. 4 diese Art der stillen Reserven in Zukunft nicht mehr bilden können. Der ZGV wird zu dem Referentenentwurf Stellung nehmen und sich für den Erhalt der Vorschrift einsetzen, wenngleich damit ein von Frau Zypries referierter Grundgedanke, eine Alternative zu den IFRS im HGB zu bilden, konterkariert wird.

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