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Reform der Insolvenzanfechtung: Union macht Druck

In den Koalitionsfraktionen wird diskutiert, die notwendige Reform der Insolvenzanfechtung an ein aktuelles Gesetzgebungsverfahren anzuhängen und damit auf ein neues, langwieriges Verfahren zu verzichten.

Berlin, 31.07.2014 — Die derzeit im Bundestag beratene Reform des Konzerninsolvenzrechts könnte für den Mittelstand noch eine positive Zugabe erhalten. Der für dieses Gesetzgebungsverfahren zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion, Prof. Dr. Heribert Hirte, befürwortet gegenüber dem MITTELSTANDSVERBUND, die Regelung zur Insolvenzanfechtung in diesem Rahmen zu überarbeiten. Damit könnte ein wichtiges Anliegen des Mittelstandes endlich abgearbeitet werden.

Hirte macht in einem Schreiben an den MITTELSTANDSVERBUND auch die Zielrichtung der von ihm angestrebten Gesetzesänderung deutlich. Ihm sei "wichtig, dass zwar der Kern des § 133 InsO, nämlich die Herstellung der Gläubigergleichbehandlung, nicht angetastet wird, übliches und vernünftiges Verhalten aber nicht sanktioniert wird." Zudem sei es ihm ein Anliegen, "dass durch die Vergütungsstruktur der Insolvenzverwalter auf lange Sicht verhindert wird, dass Ansprüche geltend gemacht werden, die - rechtlich - eigentlich keine Aussicht auf Erfolg haben sollten."

Den vom MITTELSTANDSVERBUND gemachten Vorschlag, einen Katalog von Indizien einzuführen, die erst in ihrer Gesamtschau als positive Kenntnis im Sinne von § 133 Abs.2 InsO bewertet werden könnten und nur dann zu einer Rückforderung von Zahlungen führen, begrüßt Hirte als überlegenswerte und in der Diskussion neue Idee. Auch das aus einer Mitgliederbefragung im vergangenen Jahr generierte statistische Material zu Auffälligkeiten im Zahlungsverhalten, Insolvenzen und "geglückten Sanierungen" in Verbundgruppen hat er mit großem Interesse entgegengenommen.

DER MITTELSTANDSVERBUND wird sich in dieser Frage weiter engagieren und auf die Koalitionsfraktionen einwirken sowie Justizminister Maaß an seine Zusagen erinnern.


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